Wahlhelfer im westdeutschen Berkeley verweigerten einer 21-jährigen Frau mit Kopftuch und Schutzmaske die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl am Sonntag.
Laut einem lokalen öffentlich-rechtlichen Sender des WDR sollen Wahlhelfer Masken verboten haben, weil die Wähler nicht wählen durften. Das Gesetz besagt, dass diejenigen, die wählen wollen, identifiziert werden müssen.
Sie durfte wählen, nachdem sie das Gesetz untersucht und sich bei den Stadtbeamten beschwert hatte. Der Wahlvorstand der Stadt sagte, sie dürfe mit einem Helm wählen, während für konservative Formen wie Burka oder Niqab Beschränkungen für Masken gelten würden.
Das Video der Frau im Gespräch mit Wahlhelfern verbreitete sich in den sozialen Medien. Nutzer warfen Wahlhelfern vor, islamistische Hasser oder Rassisten zu sein.
Wie reagierten die Stadtbehörden?
Pergamon-Beamte haben sich für den Vorfall entschuldigt.
„Es gibt keine Entschuldigung für diese außergewöhnliche Fehleinschätzung. So etwas darf nicht passieren“, sagte Berkeleys Bürgermeister Volker Misseler in einer Erklärung. Misseller hat mit der jungen Frau telefoniert und soll sie in den kommenden Tagen persönlich treffen.
In einem Bericht der Stadt Berkeley heißt es, es gebe keine Hinweise darauf, dass die Frau aus islamischem Hass, Rassismus oder Diskriminierung abgeschoben worden sei.
Die Wahlhelferin, die sich um die junge Frau kümmerte, „hatte das Gefühl, dass, egal welcher Schleier während der Wahlhelferschulung offen diskutiert wurde, man ihn nicht verbergen kann“.
Obwohl behelmte Frauen wählen dürfen, hat ein EU-Gericht Anfang des Jahres entschieden, dass deutsche Arbeitgeber Vertuschungen „unter bestimmten Umständen“ verbieten können.
In Deutschland verloren zwei muslimische Frauen mit ihren Helmen ihren Job, das Gerichtsurteil verärgerte religiöse Gruppen.
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