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Abrechnung: Haben Sie Ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule gemacht?  So erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis

Abrechnung: Haben Sie Ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule gemacht? So erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis

Eine deutsche Niederlassungserlaubnis, auch Niederlassungserlaubnis genannt, wird Nicht-EU-Bürgern erteilt, die länger als fünf Jahre im Land leben.

Eine Niederlassungserlaubnis berechtigt Sie zu einem unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.

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Es ist nicht dasselbe wie die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft und eines deutschen Reisepasses, aber ein Daueraufenthalt bietet wesentlich mehr Sicherheit als die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie Ihr Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, gelten für Sie besondere Bedingungen bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Sie besitzen seit mindestens zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer „qualifizierten Fachkraft“.
  • Sie sind in einem Beruf beschäftigt, für den Sie qualifiziert sind oder der Ihrer Qualifikation angemessen entspricht
  • Sie haben 24 Monate in eine gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) sowie über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensweise. Dies kann durch Bestehen des Tests „Leben auf Deutsch“ nachgewiesen werden.
  • Sie können einen geeigneten Wohnraum nachweisen.

Dokumente, die Sie benötigen

  • Ein ausgefülltes Antragsformular (Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis)
  • Nachweis über eine laufende und bezahlte Krankenversicherung (mindestens 60 Monate Sozialversicherungsbeiträge)
  • Gültiger Reisepass
  • Ein anerkannter Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache; Deutschniveau mindestens B1
  • 1 biometrisches Foto
  • deutsches Hochschulabschlusszeugnis (wenn Sie als Absolvent einer deutschen Hochschule eine beschleunigte Niederlassungserlaubnis beantragt haben)
  • Heiratsurkunde (bei Beantragung einer beschleunigten Niederlassungserlaubnis infolge Heirat mit einem deutschen Staatsangehörigen)
  • Nachweis der finanziellen Sicherheit (Kontoauszüge für Arbeitnehmer und Steuererklärungen für Selbständige)
  • Ein Schreiben Ihres Arbeitgebers/Ihrer Universität
  • Wohnsitz- und Meldebestätigung
  • Berufserlaubnis (wenn Sie eine beschleunigte unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, weil Sie auf einem Gebiet hochqualifiziert sind)
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So bewerben Sie sich

Holen Sie sich den Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde und vereinbaren Sie einen Termin. Sobald Sie alle Papiere in Ordnung haben, gehen Sie zurück zu Ihrem Termin.

Wie lange würde es dauern?

Ab dem Zeitpunkt Ihres Vorstellungsgesprächs dauert es bei vollständig in Ordnung befindlichen Unterlagen in der Regel ca. 2-3 Wochen bis zur Bearbeitung Ihrer Niederlassungserlaubnis.

Wie viel kostet es?

Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis kostet 113,00 Euro. Wenn Sie selbstständig sind, kostet die Bestellung 124,00 Euro. Hochqualifizierte müssen für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis 147,00 € zahlen.

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