Limburger Zeitung

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Änderungen im deutschen Kaufrecht – notwendige Änderungen der AGB

Detaillierte Änderungen des deutschen Kaufrechts treten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Diese Änderungen werden in die Europäische Verordnung zu bestimmten Aspekten im Zusammenhang mit Verträgen über den Warenkauf (RL (EU) 2019/771) übernommen. Funktioneller digitaler europäischer Binnenmarkt und Verbraucherschutz auf hohem Niveau. Gleichzeitig finden aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770, die bestimmte vertragliche Aspekte digitaler Inhalte und die Bereitstellung digitaler Dienste regeln wird, eine Reihe von Änderungen statt.

Die neuen Regelungen betreffen hauptsächlich den B2C-Bereich, aber auch den B2B-Bereich. Daher müssen Verträge, Bedingungen und Verfahren an die neuen Bedingungen angepasst werden.

Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen durch die Umsetzung der Verordnung 2019/771 zusammengefasst:

1. Neue Anforderungen an die Materialverträglichkeit, Kap. 434 BGB

Sachmängel gelten nach der Neudefinition des Sachmangels als nicht vorhanden, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageerfordernissen (einschließlich Einbau) entsprechen. Dennoch sind aufgrund von Beschaffenheitsvereinbarungen Vertragsabweichungen möglich. Bei B2C-Verträgen weicht jedoch ein bestimmter Aspekt des Produkts von den objektiven Anforderungen ab und wird im Vertrag nur dann ausdrücklich und ausdrücklich vereinbart, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung öffentlich informiert wird. Es reicht daher nicht aus, eine solche Vereinbarung in Geschäftsbedingungen aufzunehmen.

2. Änderungen im Nacherfüllungsanspruch und Lieferantennachweis

Weitere Änderungen betreffen den Anspruch auf Nacherfüllung, Ziff. 439 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Unter anderem ist eine Verpflichtung zur Rücksendung eines mangelhaften Produkts auf Kosten des Verkäufers beim nächsten Lieferereignis enthalten. Gleichzeitig wurden die Bedingungen der Lieferantenhilfe um die Erstattung dieser Erstattungskosten erweitert. Auch beim Kauf von Produkten mit digitalen Komponenten ist die Verpflichtung des Lieferanten zum Ersatz der Kosten des Verkäufers für die Verletzung der Verlängerungspflicht enthalten. Schließlich wird die Höchstfrist der Hemmung für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Ablieferung der Ware vom Lieferanten an den Verkäufer aufgehoben (§ 445b Abs. 2 BGB).

3. Änderungen beim Kauf von Konsumgütern

Viele Änderungen finden sich in den Sonderregelungen für den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Künftig, zum Beispiel wenn einem Verbraucher bei Vertragsende ein Mangel bekannt wird, hat er das Recht, seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

Außerdem gibt es einige neue Regeln, die Verbraucher vom Kauf von Waren ausnehmen. Tritt der Kunde wegen eines Mangels zurück, hat der Unternehmer die Kosten der Rückzahlung des Kaufgegenstandes zu tragen. Wenn der Verbraucher nachweist, dass er den Artikel an den Käufer zurückgegeben hat, gilt dies als tatsächliche Rückgabe des bereits gekauften Artikels. Künftig muss ein Unternehmer nicht nur die Umsatzkosten übernehmen, sondern auch den Kaufpreis zurückzahlen, wenn der Verbraucher das Produkt zurückgibt.

Das neue Gesetz führt auch besondere Informationspflichten für Verkäufer in § 2 ein. 476 BGB. So gibt es beispielsweise neue Voraussetzungen, um die Haltbarkeit gebrauchter Artikel effektiv zu verkürzen. Eine transparente Ankündigung in der Zukunft und eine gesonderte Vereinbarung mit dem Verbraucher sind unabdingbar. Dies gilt auch für negative Qualitätsverträge. Zukünftig gelten erhöhte formale Anforderungen für Gewährleistungshinweise gem. 479 (3) BGB. 479 erläutert nun, welche Inhalte in den Sec-Garantiehinweis aufgenommen werden sollten. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift berührt jedoch nicht die Wirksamkeit der Gewährleistungspflicht.

  • Ändern der Last der Quelle

Es gibt Veränderung im Moment. 477 BGB über die Beweislastverlagerung auf die bisher geltenden sechs Monate bei Mängeln. Sie wurde nun zugunsten der Verbraucher auf ein Jahr verlängert. Zukünftig, ein Jahr nach Ablieferung der Kaufsache, wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Ablieferung der Kaufsache vorlag. Diese Änderung wird voraussichtlich zu einer Erhöhung der Anzahl garantierter Fälle in der Zukunft führen.

4. Neue B2C-Regelungen für Produkte mit digitalen Komponenten und digitale Produkte

Detaillierte neue Bestimmungen finden sich auch in den Digitalen Komponenten (§ 475b und tschechisches Bürgerliches Gesetzbuch (PGP)) und den Verbraucherverträgen für digitale Produkte (digitale Inhalte und digitale Dienste) (§ 327 und Tschechisch). Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In diesem Bereich bestehen neue Pflichten zur Bereitstellung von Updates und zur Information des Kunden über die Verfügbarkeit solcher Updates.

5. Empfehlung

In den kommenden Wochen muss jedes Unternehmen die Verträge, Bedingungen und Verfahren überprüfen und gegebenenfalls an die neuen Bedingungen anpassen. Zunächst ist zu prüfen, welche Produkte an wen vertrieben werden. Im B2C-Bereich werden zusätzlich zu den Bestimmungen der Sec. 474 und Serie. Für besondere Informationspflichten (§ 476 BGB) gilt beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Für digitale Komponenten gelten die Sonderkonditionen von Sec. 475b und sq. Ergänzend zum B2C-Teil gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Kompatibilität der neuen Sec, wenn digitale Inhalte oder Dienste bereitgestellt werden. 327 und Serie. Zu beachten ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Bei der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist besonders darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Garantiegesetzes eingehalten werden. Im Rahmen der Prozessanpassung sind die neuen Informationspflichten des § 476 BGB zu beachten.