Limburger Zeitung

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Alle Flüge wurden heute von britischen Flughäfen storniert

Alle Flüge wurden heute von britischen Flughäfen storniert

Ein weiterer Tag, ein weiterer unerbittlicher Strom von Reisechaos.

Reisende, die versuchen, über die Osterferien zu reisen, sehen sich an Flughäfen in ganz Großbritannien mit weit verbreiteten Stornierungen konfrontiert.

Wieder einmal haben British Airways und easyJet mehr als 100 Flüge zwischen sich von ihren beiden Hauptstützpunkten London Heathrow und London Gatwick aus durchgeführt, was zwischen 15.000 und 20.000 Passagieren betrifft.

Laut British Airways haben Passagiere aufgrund von Ressourcenproblemen ein oder zwei Wochen im Voraus über Flugstornierungen informiert.

British Airways hat am selben Tag keine Stornierungen vorgenommen.

Fluggesellschaften nennen krankheitsbedingten Personalmangel als Ursache ihrer Probleme.

Hier sind die bisher stornierten Flüge von Heathrow von British Airways und von Gatwick von easyJet.

British Airways hat am Sonntag bisher 84 Inlands- und Europaflüge gestrichen.

British Airways von/nach Heathrow

Gesüßt

  • Jersey
  • Edinburgh
  • Manchester

europäisch

  • Mailand Malpensa (3)
  • Amsterdam (2)
  • Athen (2)
  • Brüssel (2)
  • Kopenhagen (2)
  • Frankfurt (2)
  • Madrid (2)
  • Genf (2)
  • Barcelona
  • Rom
  • Toulouse
  • Bologna
  • Luxemburg
  • unerschrocken
  • Pisa
  • Algerien Hauptstadt
  • Zagreb
  • München
  • Hübsch
  • Berlin
  • Istanbul
  • Stockholm
  • Lissabon
  • Tirana
  • Bukarest
  • Mailand Linate
  • Prag
  • Paris
  • Larnaka
  • Leon

Unterdessen hat easyJet am Sonntag bisher mindestens 38 Flüge von seiner größten Basis, Gatwick, storniert. Andere wurden aus Luton, Bristol und Manchester abgesagt.

EasyJet von und nach Gatwick

  • Berlin (2)
  • Schön (2)
  • Hamburg (2)
  • Thessaloniki
  • Sophia
  • Krakau
  • Mailand Linate
  • Belfast
  • Genf
  • Amsterdam
  • Hamburg
  • Prag
  • Luxemburg
  • Palma
  • Rom
  • La Rochelle

Alle Passagiere, deren Flüge annulliert wurden Sie haben Anspruch auf neue Flüge und, wenn die Ursache eine Krankheit des Personals ist, auf eine Barentschädigung – wenn die Annullierung weniger als zwei Wochen zurückliegt.