Altkanzler Gerhard Schröder habe keinen Anspruch auf einen Bundestagsposten, sagte ein Berliner Gericht und wies damit seinen Versuch zurück, die ihm im vergangenen Mai entzogenen parlamentarischen Privilegien wiederherzustellen.
Schröder löste im vergangenen Jahr in Deutschland einen Proteststurm aus, nachdem er sich wegen des Ukraine-Krieges geweigert hatte, sich von seinem Freund, dem russischen Präsidenten Wladimir Putin, zu distanzieren.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages sanktionierte ihn mit der Schließung seines Parlamentsbüros – ein Privileg, das sonst alle Altkanzler genießen – mit der Begründung, er übe keine „ständigen Dienstaufgaben“ mehr aus.
Schröder hatte im vergangenen August angekündigt, den Bundestag auf Wiederherstellung seiner parlamentarischen Privilegien zu verklagen.
Doch am Donnerstag wies das Verwaltungsgericht Berlin seine Klage ab. Im Urteil heißt es: „Der Kläger ist weder nach Gewohnheitsrecht noch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz berechtigt, eine Kanzlei mit beratendem Personal zu stellen.“
Während das Urteil anerkenne, dass der Brauch, ehemaligen Beratern einen solchen Vorteil zu gewähren, eine „beständige und kontinuierliche Praxis“ sei, die seit mehr als 50 Jahren bestand, sei dies nicht „ihr Recht“, so das Urteil.
Die Richter sagten auch, dass Schröders Klage gegen den falschen Angeklagten gerichtet sei. Der Altkanzler habe seinen Posten im Bundestag von der Fraktion der Sozialdemokraten und nicht von der Bundesrepublik Deutschland erhalten.
Die SPD versuchte, Schröder aus der Partei auszuschließen, aber ein internes Schiedsgericht entschied im März, dass er Mitglied bleiben könne, da er keine Gesetze oder Grundsätze der Partei verletzt habe.
Schröders Anwalt Michael Nagel argumentierte, die Schließung der Kanzlei sei rechtswidrig. Der Haushaltsausschuss bestätigte, dass Schröder keine ständigen Amtsgeschäfte mehr wahrnehme, aber Nagel sagte, dass „nicht geklärt ist, was diese ‚dauerhaften Aufgaben‘ eigentlich sind, wie zu bestimmen ist, ob sie ausgeübt werden oder nicht, und in welchem Verfahren sonst folgen“.
In der Klage heißt es, solche Entscheidungen erinnern „an einen absoluten Fürstenstaat“ und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat nicht gelten.
Nagel reagierte am Donnerstag nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.
Schröder geriet in Deutschland nach Beginn des totalen Krieges in der Ukraine wegen seiner Freundschaft mit Putin und seiner anhaltenden Beteiligung an staatlich kontrollierten russischen Energieunternehmen unter Beschuss.
Er trat im Mai 2022 als Chef des Ölkonzerns Rosneft zurück, bleibt aber Vorsitzender des Aufsichtsrats von Nord Stream 2, der russischen Gaspipeline, die im vergangenen September bei einer Explosion schwer beschädigt wurde.
Vor der vollständigen russischen Invasion beschuldigte Schröder die Ukraine wegen ihrer Warnung vor der Kriegsgefahr, mit den Schwertern zu rasseln. In einem Interview mit der New York Times im April 2022 sagte er, er glaube nicht, dass Putin für angebliche Kriegsverbrechen verantwortlich sei, die von russischen Streitkräften in ukrainischen Städten wie Bucha begangen wurden, und sagte nur, dass „das untersucht werden sollte“.
Dennis Ruddy, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte, er sei „erfreut“, dass das Gerichtsurteil die letztjährige Entscheidung des Haushaltsausschusses bestätige.
Er sagte, die Kommission habe die Regeln geändert, um sicherzustellen, dass kein ehemaliger Bundeskanzler automatisch zum Amt berechtigt sei, „sondern nur, wenn er seine Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland weiterhin wahrnimmt“.
„Es ist eine Entscheidung, die im besten Interesse der Steuerzahler dieses Landes ist“, sagte Rudd.
Er fügte hinzu, dass der Ausschuss im vergangenen Jahr entschieden habe, dass Schröder keine repräsentativen Aufgaben mehr für Deutschland wahrnehme. „Damit ist die Idee, ihm einen Stab und ein Büro zur Verfügung zu stellen, das vom Steuerzahler finanziert werden soll, weggefallen“, sagte er.
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