Zusamenfassend
Status: Länder in ganz Europa haben entsprechende Sorgfaltsgesetze verabschiedet, um ESG-Risiken mit Lieferketten zu kontrollieren. Darüber hinaus arbeitet die EU derzeit an einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtgesetzgebung, die eine Vielzahl von Unternehmen, die in Europa und weltweit tätig sind, betreffen könnte.
Entwicklung: Am 11. und 25. Juni 2021 hat der deutsche Gesetzgeber das Beharrlichkeitsgesetz („SDDA“) aufgrund einer Lieferkette verabschiedet. Das deutsche Recht ähnelt einem 2017 verabschiedeten französischen Gesetz, dem Corporate Duty of Vigilance Act („DoV“), gegen das zunehmend Klagen erhoben werden.
Vorausschauen: Das neue deutsche Gesetz und der aktuelle Fall in Frankreich sind nur die Vorboten eines neuen Trends zur Steuerung von ESG-Risiken mit Lieferketten. Diese Gesetze wirken sich auf Lieferanten weltweit aus. Ein genauerer Blick auf die französischen und deutschen Entwicklungen ist notwendig, um die Auswirkungen der Sorgfaltspflichtgesetzgebung aufgrund der bevorstehenden EU-Menschenrechte besser einschätzen zu können.
Mit dem kürzlich verabschiedeten STDA hat Deutschland zusammen mit Frankreich menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten in den internationalen Vertriebsketten großer Konzerne auferlegt. Die SDDA umfasst deutsche Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitern, die bis 2024 auf 1.000 Mitarbeiter reduziert werden. Im Vergleich dazu gelten französische DoVs für französische Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern national oder 10.000 Mitarbeitern weltweit. In beiden Ländern können die Sorgfaltspflichten ausländische Unternehmen betreffen, einschließlich globaler Tochtergesellschaften, Lieferanten und Subunternehmer. In diesem Kommentar werden einige Hauptmerkmale der deutschen STDA und deren Vergleich mit der französischen DOV erörtert.
Verteilungsserien
Deutsche STDA-regulierte Unternehmen müssen in Bezug auf ihr eigenes Geschäft (einschließlich Konzernunternehmen) und ihre direkten Lieferanten mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. In Bezug auf indirekte Lieferanten sollten regulierte Unternehmen Maßnahmen ergreifen, wenn ausreichende Hinweise auf Menschenrechts- oder Umweltrisiken vorliegen, unabhängig davon, wie weit die Lieferkette fortgeschritten ist. Umgekehrt kontrolliert die französische DoV bei einer „gefestigten Geschäftsbeziehung“ die Verantwortlichkeiten der Lieferkette für Subunternehmer und Lieferanten von regulierten Unternehmen.
Menschenrechte und Umweltschutz
Die deutsche SDDA definiert den geschützten Rechtsstatus sowie menschenrechts- und umweltbezogene Risiken auf Basis der 14 internationalen Konventionen, die in einem Anhang zur SDDA aufgeführt sind. Eine gründliche Analyse der lokalen Gesetze, die für internationale, deutsche / französische und lokale Lieferketten gelten, ist erforderlich, um den wesentlichen Zweck der geltenden Menschenrechts- und Umweltstandards vollständig zu verstehen.
Die Notwendigkeit eines risikobasierten Ansatzes und Handelns
Unternehmen müssen „angemessene Maßnahmen“ ergreifen, um Menschenrechts- und Umweltgefahren zu verhindern oder zu reduzieren. Das deutsche STDA enthält konkretere Regeln für die explizite Annahme eines risikobasierten Ansatzes, die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, eine wirksame routinemäßige Risikoanalyse, die Verabschiedung von Präventivmaßnahmen, Meldepflichten oder die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus. Während solche risikobasierten Ansätze regulierten Unternehmen einige Optionen lassen, ist eine solche Flexibilität ein zweischneidiges Schwert. Zusätzliche Hinweise der deutschen Aufsichtsbehörde werden erwartet; Solche Leitlinien können jedoch nur allgemein und nicht institutionell sein. Daher müssen Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen sorgfältig prüfen und eine angemessene Compliance-Infrastruktur für ihre individuellen Bedürfnisse effektiv implementieren.
Durchsetzung
Die deutsche SDDA sieht behördliche Bußgelder von bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes in Deutschland vor, eine wichtige Erlaubnis, um die Mehrdeutigkeit der SDDA-Verpflichtungen zu berücksichtigen. Im Vergleich dazu konnte das französische Verfassungsgericht die Bedingungen, die den Verstoß charakterisieren, und insbesondere die Begriffe „angemessene Sorgfaltspflicht“, geeignete Milderungsmaßnahmen, Aufhebung der Bestimmung über zivilrechtliche Sanktionen und Verweise auf „Menschenrechtsverletzungen“ und “ Grundfreiheiten“. Weit. Deutsche Gerichte können ähnliche Bedenken hinsichtlich der Mehrdeutigkeit bestimmter im STDA definierter Verstöße haben.
In Frankreich kann jede „interessierte Partei“ eine Aufsichtsbehörde des zuständigen französischen Gerichts anweisen, die DoV-Anforderungen einzuhalten. Französische und internationale NGOs haben diesen Mechanismus gegen große französische Organisationen im Namen lokaler Gemeinschaften in Dritten eingesetzt. Ein Interessent kann zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn das organisierte Unternehmen seinen Aufklärungspflichten nicht nachkommt und dadurch unmittelbar vermeidbare Schäden entstehen
Die SDDA enthält eine Klausel, die ausdrücklich besagt, dass ihre Verletzung nicht zu einer zivilrechtlichen Haftung führt. Anstelle von Zivilverfahren verlässt sich STDA auf regulatorische Aufsicht und Druck, der von NGOs und den Medien erzeugt wird. Nach dem STDA haben Opfer das Recht, Disziplinaruntersuchungen von zuständigen Bundesbehörden zu beantragen. Die nach dem Gesetz über öffentliche Folter unabhängig begründete zivilrechtliche Haftung bleibt jedoch unberührt. Das deutsche STDA sieht auch vor, dass Unternehmen im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen das STDA von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können.
Entschließung, in der die Kommission aufgefordert wird, am 10. März 2021, nachdem das Europäische Parlament das entsprechende Sorgfaltsgesetz auf EU-Ebene verabschiedet hat, einen Legislativvorschlag aufgrund der obligatorischen Lieferkette vorzulegen, der über die französischen und deutschen Sorgfaltspflichtgesetze hinausgeht.
Vier Schlüsseltipps
- Wie das frühere französische Recht erlegt die deutsche SDDA den internationalen Vertriebsketten großer Unternehmen mit Sitz in Deutschland Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen auf.
- Risikobasierte Ansätze zu diesen Begriffen erfordern eine sorgfältige Analyse der Art und Weise, wie Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen wollen.
- Die Durchsetzung entsprechender Sorgfaltspflichten schafft neue Klagen und regulatorische Risiken, bei denen NGOs eher mit Menschenrechts- oder Umweltverletzungen konfrontiert werden.
- Nach der Verabschiedung einer Entschließung des Europäischen Parlaments am 10. März 2021 entwickelt die Europäische Union derzeit die Verordnung über unternehmerische Beharrlichkeit und unternehmerische Rechenschaftspflicht.
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