Das deutsche Bundeskartellamt hat am Mittwoch (4. Mai) angekündigt, dass härtere kartellrechtliche Maßnahmen gegen den US-Riesen Meta ergriffen werden könnten, nachdem ähnliche Maßnahmen gegen Google ergriffen wurden. Unterdessen drängt Deutschland auf strengere EU-Wettbewerbsregeln. EURACTIV Deutschland berichtet.
Wie die Muttergesellschaft von Google, Alphabet Inc. Meta sei nun auch „von herausragender Bedeutung für den marktübergreifenden Wettbewerb“, teilte das deutsche Bundeskartellamt am Mittwoch mit.
Mit der Ankündigung kann die Kartellbehörde nun auch über § 19a GWB gegen Meta vorgehen und wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen untersagen.
Bei der Anwendung des Paragrafen müsse zunächst „festgestellt werden, ob der Konzern einer erweiterten Missbrauchskontrolle unterliegen soll. Dann können in einem zweiten Schritt bestimmte Verbotskriterien ausgelöst werden. Hierfür müssen jedoch gesonderte Verfahren eingeleitet werden“, so ein Bundeskartellamtssprecher sagte EURACTIV.
„Unsere Entdeckung versetzt uns in die Lage, weitaus effizienter gegen etwaige Wettbewerbsverstöße vorzugehen, als dies mit den uns bisher zur Verfügung stehenden Instrumenten möglich ist“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Das Urteil trat in seiner jetzigen Form im Januar 2021 in Kraft. Ein Jahr später entschied die deutsche Wettbewerbsbehörde erstmals, dass Alphabet Inc. und seine Tochtergesellschaft Google befinden sich innerhalb seiner Domain.
Eine ähnliche Entscheidung könnte auch gegen Amazon und Apple getroffen werden, da Klagen gegen die beiden Technologieriesen derzeit vor dem deutschen Kartellamt anhängig sind. Der Pressesprecher der Behörde fügte hinzu, dass eine Entscheidung darüber, ob diese beiden Unternehmen von „entscheidender Bedeutung für den marktübergreifenden Wettbewerb“ seien, in Kürze erwartet werde.
Hintergrund
„Marktübergreifende Relevanz“ hat Meta aufgrund seiner 3,5 Milliarden Nutzer weltweit und weil es ein führender Anbieter von Social-Media-Werbung ist, so die Wettbewerbsbehörde. Meta hat auch den 3D-Brillen- und Technologiehersteller Oculus übernommen, der jetzt Meta Quest ist.
Bereits 2019 wurde dem Bundeskartellamt Meta die Zusammenführung von Nutzerdaten aus unterschiedlichen Quellen aus wettbewerbsrechtlichen Bedenken untersagt, eine Entscheidung in diesem Streit steht jedoch noch aus. Auch die Kartellbehörde hat ein Verfahren gegen Meta wegen des Zusammenschlusses mit Meta Quest eingeleitet.
Es wird jedoch erwartet, dass die Urteile von 2021 diese Art von Maßnahmen beschleunigen werden. Die Entscheidung ist auf fünf Jahre nach Rechtskraft befristet. Während dieser Zeit unterliegt Meta der besonderen Missbrauchszensur des Bundeskartellamtes gemäß § 19a Abs. 2.
Meta verzichtete auf ihr Recht, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Stärkung des Wettbewerbsrechts in der Europäischen Union
Gleichzeitig drängt Deutschland auch auf strengere EU-Wettbewerbsregeln.
Bei einer Pressekonferenz für das Bundeskartellamt am Mittwoch (4. Mai) forderte Sven Giegold, Staatsminister der Bundesrepublik Deutschland im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dass die Regulierungsbehörden Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen „zerschlagen“ können sollten.
Giegold sagte auch, dass die EU-Integrationsregeln aktualisiert und gestärkt werden sollten, insbesondere gegen große Unternehmen, die kleinere Konkurrenten kaufen. Giegold fügte hinzu, dass die EU-Fusionsaufsicht und -regulierung reformiert werden müssen.
In Deutschland plant die Bundesregierung, dem Bundeskartellamt diesbezüglich mehr Befugnisse einzuräumen, was die ohnehin schon starke nationale Behörde noch schlagkräftiger machen könnte.
Wie sich der Anwendungsbereich des Bundeskartellamtes im Hinblick auf das ab 2023 geltende Gesetz über digitale Märkte verändern wird, ist noch nicht klar.
[Edited by Oliver Noyan/Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]
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