Nach sieben Jahren Unklarheit über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag (30. März) entschieden, dass es nicht anwendbar und nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Die Erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die Bestimmungen des Kommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung, dass Verkehrs- und Standortdaten ohne Angabe von Gründen gespeichert werden, nicht akzeptiert.
Das Urteil bestätigt die Position des Europäischen Gerichtshofs vom 20. September 2022, wonach das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung entfaltet und nicht mehr angewendet werden kann.
Der aufgehobene Standard schreibt vor, dass alle Anruf-, Textnachrichten- und IP-Adressdaten, einschließlich Standortinformationen, für alle Einwohner gespeichert werden.
Die Praxis der Vorratsdatenspeicherung bedeutet das Speichern von Informationen, die bei jedem Besuch einer Website, der Verwendung einer Online-Anwendung oder dem Senden einer Nachricht verfügbar werden. Technologieunternehmen verwenden in der Regel Kundendaten, um digitale Dienste bereitzustellen.
In den vergangenen Jahren gab es jedoch in ganz Europa mehrere Versuche, Überwachungssysteme zu implementieren, um Daten wie elektronische Kommunikation oder Geolokalisierung für Strafverfolgungsuntersuchungen oder aus Gründen der inneren Sicherheit zu speichern.
Diese Versuche wurden regelmäßig vor europäischen Gerichten zurückgewiesen, wo die Praxis das Recht auf Privatsphäre von Personen, die nicht mit den Ermittlungen in Verbindung stehen, unverhältnismäßig beeinträchtigt und gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.
„Das Bundesverfassungsgericht bestätigt und bekräftigt mit seinem Urteil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und stellt klar: Es gibt im deutschen Recht keinen Spielraum für eine unbegründete Vorratsdatenspeicherung.“ Konstantin Macker von Digitalcourage
Digitalcourage ist eine zivilgesellschaftliche Organisation, die seit 2002 gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpft.
„Wir fordern die Politik auf, dieses Ende der Vorratsdatenspeicherung endlich zu akzeptieren“, fügte Maker hinzu.
Urteil des EuGH
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 20.09.2022 entschieden, dass die derzeit in Deutschland geltende Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte der Europäischen Union verstößt. Daher wurde das entsprechende deutsche Gesetz für nichtig erklärt.
Der EuGH hat klargestellt, dass die pauschale Vorratsspeicherung von Kontaktdaten immer einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellt. Daher verstößt die Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Grund gegen die europäischen Grundrechte.
Seit 2017 und dem rechtskräftigen Urteil des EuGH kann sich die deutsche Politik nicht darauf einigen, die „Quick Freeze“-Maßnahme einzuhalten oder Gesprächsdaten, SMS und IP-Adressen im Kampf gegen Online-Kriminalität weiterhin zu speichern.
Der EuGH hat in seinem jüngsten Urteil das Schnellsicherungsverfahren ausdrücklich als optionales Instrument in Fällen des Verdachts einer schweren Straftat bezeichnet. Das Gericht hat die Frist auf das „unbedingt Notwendige“ begrenzt und damit zur Debatte beigetragen.
Deutsche politische Kontroverse
Als direkte Reaktion auf die Entscheidung des EuGH forderte die konservative Christlich Demokratische Union (CDU) eine eine Bewegung Ab September 2022 zur öffentlichen Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung von Kinderpornographie-Straftaten für sechs Monate.
IP-Adressen sind die spezifischen numerischen Benennungsgeräte, die für die Verbindung mit dem Internet verwendet werden und daher zur Verfolgung einer Person verwendet werden können.
Die CDU, die derzeit größte Oppositionspartei, forderte in ihrem Antrag an den Bundestag, dass die Bundesregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des vom EU-Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraums“ vorlegt.
Auch die Bundesinnenministerin, die Sozialdemokratin Nancy Weser, hat ihre Absicht bekundet, den Spielraum zu nutzen, den das JUJ-Urteil bietet.
Im Gegenteil, der liberale Bundesjustizminister Marko Buchmann hat mit der Einführung eines „Schnellstopps“ ein gezielteres Vorgehen vorgeschlagen, das auch von der dritten Koalitionspartei, den Grünen, unterstützt wird.
CDU Kritisieren Sie den „Quick-Freeze“-Ansatz mit der Begründung, dass bereits gelöschte Daten nicht erneut eingefroren werden können.
Die Linkspartei warf der CDU erneut vor, aus der Entscheidung des EuGH nichts gelernt zu haben, nämlich dass Überwachungsmaßnahmen „angemessen, angemessen und verhältnismäßig“ sein müssen.
Ebenso TDie rechtspopulistische Partei AfD wirft CDU und SPD vor, den Entscheidungsspielraum des EuGH bis zum Äußersten auszunutzen.
[Edited by Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]
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