Bereits Ende Januar 2022 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Hill einen Gesetzentwurf zur Regelung des Mindestlohns eingebracht. Obwohl dieser Entwurf noch nicht veröffentlicht wurde, wurde er vielen Nachrichtenagenturen zur Verfügung gestellt, sodass die wichtigsten Inhalte bereits durch die Presse bekannt sind.
Hauptbestandteil des Gesetzentwurfs ist die Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022. Außerdem wird die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen,1 Bezogen auf die Sozialversicherung wird sie von derzeit 450 Euro um 70 Euro auf 520 Euro angehoben. Beschäftigungszuwachsgrenze im Übergangsbereich (mittlerer Beruf)2 Außerdem wird er um 300 Euro von 1.300 Euro monatlich auf 1.600 Euro angehoben.
Bislang wurden regelmäßige Erhöhungen des Mindestlohns per Rechtsverordnung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission vorgenommen. Er ist ein Gremium aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern und orientiert sich bei seinen Vorschlägen an der Tarifentwicklung. Ausnahmsweise findet die Erhöhung auf 12,00 Euro per Gesetz statt. Wie schon bei der ersten gesetzlichen Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 wird dann auf die bewährte Methode zurückgegriffen und die Erhöhungen per Verordnung auf Grundlage von Vorschlägen der Mindestlohnkommission vorgenommen. Damit wird die Frist für die Entscheidung der Mindestlohnkommission im Juni 2022 über die Mindestlohnänderung ausgesetzt und auf Juni 2023 verschoben, zunächst mit Wirkung zum 1. Januar 2024.
Die Erhöhung auf 12,00 € ist eine massive Steigerung. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird der Mindestlohn wie geplant von derzeit 9,82 Euro auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 angehoben. Eine weitere Erhöhung um 1,55 Euro nach nur drei Monaten wird deutliche Wirkung zeigen.
Gleichzeitig wird Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten weiter gehen. Mit dem aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro belegt Deutschland bereits den sechsten Platz hinter Luxemburg, den Niederlanden, Frankreich, Irland und Belgien. Ab dem 1. Oktober 2022 liegt Deutschland dann nur noch hinter Spitzenreiter Luxemburg, das derzeit mit 13,05 Euro pro Stunde kalkuliert wird.
Im nächsten Schritt soll der Gesetzentwurf dem Parlament, dem Deutschen Bundestag, vorgelegt werden. Arbeitgeber müssen sich – insbesondere im Niedriglohnbereich und bei der Einstellung von Kleinarbeitern – schon jetzt darauf einstellen, dass dieser neue verpflichtende Mindestlohn bald eingeführt wird und die Gehälter angepasst werden müssen. Demnach erwarten rund 6,2 Millionen Beschäftigte zum 1. Oktober 2022 allein aufgrund der Mindestlohnerhöhung eine Gehaltserhöhung.
Die schrittweise Einführung eines Mindestlohns von 12,00 Euro pro Stunde würde beispielsweise bedeuten, die in vielen der geltenden Tarifverträge geregelten Lohnniveaus in einem Schritt zu umgehen. Beschäftigte, die über mehrere Jahre einen Stundenlohn von 12,00 Euro verdient haben, werden sich nun fragen, ob sie auch eine Gehaltserhöhung bekommen. Zudem besteht die Gefahr, dass bereits geplante Tariferhöhungen überzogen werden. Bei Tarifverhandlungen dürfte der neue Mindestlohn nun von den Gewerkschaften als absolutes Verhandlungsminimum angesehen werden.
Anmerkungen
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