Das Exekutivgericht Geisen wies einen Umzug eines ehemaligen Zugsoldaten (deutsches Militär) zurück, der wegen des Tragens einer deutschen Flagge auf Kreta entlassen wurde. RNT Angekündigt.
Das Gericht stellte am Mittwoch fest, dass die „schwere Beleidigung“ den Ruf der Bundeswehr schwer geschädigt hatte.
Die Entscheidung steht noch nicht fest.
Nach Angaben der Bundeswehr waren der Mann und ein weiterer Soldat während einer Operation auf Kreta im Jahr 2019 in einen Skandal verwickelt.
In ihrer Freizeit tauschten sie an einem Fahnenmast auf einem felsigen Plateau die griechische Flagge gegen ihr Heimatland aus.
Während des Zweiten Weltkriegs besetzten die Deutschen die griechische Insel Verma im Mittelmeer und töteten Tausende Zivilisten.
Die Soldaten wurden nach dem Vorfall von den griechischen Behörden festgenommen und bestraft.
Im selben Jahr entließ Bundeswere diese Personen, weil sie angeblich gegen ihre Verpflichtung verstoßen hatten, „treu zu dienen und sich gut zu verhalten“.
Es spielt keine Rolle, ob der Gerichtskläger oder der andere Soldat die Flagge trug, wie er sagte.
Sein Verhalten kann nicht vergeben werden, wenn man sagt, dass er nichts über die Geschichte des Zweiten Weltkriegs wusste.
Das Anbringen einer deutschen Flagge an einem Fahnenmast in einem fremden Gebiet unterscheidet sich erheblich von „dem Aufstellen einer Flagge oder dem Bau einer Sandburg nach dem Anheben eines Berggipfels im Urlaub am Strand“.
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