Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde.
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 das Gesetz einer Koalition von Bundestagsfraktionen verabschiedet, das den bundesweiten Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde auf 12,00 Euro pro Stunde bis zum 1. Oktober 2022 anheben soll.
Dies sind die erwarteten Änderungen:
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Die Anhebung des Mindestlohns führt zu einem Bruttomonatsgehalt von mindestens 2.080 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung (vierzig Stunden pro Woche).
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Die Lohngrenze für geringfügig Beschäftigte („kleine Tätigkeiten“) wird künftig dynamisch und an der zehnstündigen Wochenarbeitszeit orientiert. Damit steigt der Monatslohn für kleine Jobs auf 520 Euro.
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Für Beschäftigte in Übergangspositionen („Zwischenstellen“) wird die monatliche Entgeltgrenze auf 1.600 Euro angehoben.
Die aktuelle gesetzliche Erhöhung ist eine Ausnahme von der Erfüllung eines Wahlversprechens. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns werden erneut im Mindestlohnausschuss verhandelt, der sich aus Arbeitgebern und Gewerkschaftsvertretern zusammensetzt, wie es das Mindestlohngesetz ausdrücklich vorsieht. Die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission ist für den 30. Juni 2023 geplant und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
© 2022, Ogletree, Deakins, Nash, Smoak & Stewart, PC, alle Rechte vorbehalten.National Law Review, Band XII, Nr. 187
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