(Reuters) – Der Deutsche Leichtathletikverband sagte, Teilnehmer sollten nicht für Gesten wie Knien oder Faustheben zur Unterstützung der Rassengleichheit während der Olympischen Spiele in Tokio bestraft werden.
Regel 50 des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) verbietet jegliche Art von „politischer, religiöser oder rassistischer Demonstration oder Propaganda“ an Veranstaltungsorten und in anderen olympischen Regionen. Die Spielebehörde kam am Mittwoch zu dem Schluss, dass die Regel nach Rücksprache mit den Athleten beibehalten werden sollte.
Athleten und Sportteams auf der ganzen Welt protestierten gegen rassistische Ungerechtigkeiten wegen der Black Lives Matter-Bewegung, und sogar der Präsident der Weltathletik, Sebastian Coe, sagte, Athleten sollten das Recht haben, zu protestieren.
„Die Empfehlungen für eine Überprüfung von Regel 50 ignorieren das Kernproblem einer pauschalen Einschränkung der Meinungsfreiheit“, sagte Atlétin Deutschland in einer Erklärung am Donnerstag.
„Den Athleten sollte es jederzeit freigestellt sein, sich friedlich für die Werte unserer freien und demokratischen Gesellschaft einzusetzen. Friedlicher Protest muss möglich sein – auch in der Arena.
„Bisher hat sich Deutschland darauf geeinigt, dass die sportlichen Leistungen der Athleten angemessen und so störungsfrei wie möglich gewürdigt werden sollen. Dennoch sind Menschenrechte wie die Meinungsfreiheit universell.“
Der Geschäftsführer von Privat Deutschland, Johannes Herber, sagte, es sei klar, dass das IOC der Wahrung der politischen Neutralität mehr Bedeutung beimesse als den Grundrechten einzelner Sportler.
„Wenn sich deutsche Sportler dazu entschließen, Kernwerte wie die Bekämpfung des Rassismus während der Olympischen Spiele friedlich zu verteidigen, können sie im Falle von Sanktionen auf die rechtliche Unterstützung Deutschlands zählen“, sagte Herber.
Die Olympischen Spiele in Tokio, die aufgrund der COVID-19-Pandemie um ein Jahr verschoben wurden, beginnen am 23. Juli.
(Co-Berichterstattung von Rohith Nair in Bengaluru; Redaktion von Toby Davis)
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