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Der deutsche Oberste Gerichtshof bestätigt die nächtliche Ausgangssperre in der COVID-19-Schlacht

Der deutsche Oberste Gerichtshof bestätigt die nächtliche Ausgangssperre in der COVID-19-Schlacht

Das deutsche Verfassungsgericht wies am Mittwoch dringende Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Regierung zurück, in Gebieten mit hohen COVID-19-Infektionen Ausgangssperren zu verhängen, da einige Regionen versuchen, die Sperrbeschränkungen zu lockern.

Deutschland hat im vergangenen Monat ein Gesetz verabschiedet, das der Regierung von Präsidentin Angela Merkel mehr Macht bei der Bekämpfung der dritten Welle des Koronavirus verleiht, einschließlich einer Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens in Gebieten mit hohem Risiko. Weiterlesen

Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung, mit der die dringenden Rechtsmittel zurückgewiesen wurden, nicht bedeutet, dass die Ausgangssperre dem deutschen Grundgesetz unterliegt und dass die Richter die Angelegenheit während der Hauptverhandlung sorgfältig prüfen.

Merkel verhängte strengere Regeln, nachdem Deutschland sich trotz einer Zunahme der Fälle in rund 16 Bundesländern geweigert hatte, drakonische Maßnahmen zu verhängen.

Die Entscheidung des Gerichts kam, als Daten zeigten, dass drastische Maßnahmen dazu beigetragen haben, die dritte Fallwelle abzubauen und Infektionen zu reduzieren.

Neue Fälle von Koronaviren in Deutschland stiegen am Mittwoch um 18.034 auf 3.451.550, aber diese 24-Stunden-Zahl war 4.000 weniger als eine Woche zuvor, und das siebentägige Ereignis pro 100.000 Menschen fiel von 141 am Dienstag auf 132, den niedrigsten Stand seit drei Wochen.

Das im letzten Monat verabschiedete Gesetz half der Bundesregierung, an drei aufeinander folgenden Tagen mehr als 100 Gebieten pro 100.000 Einwohner eine Ausgangssperre zu verhängen, und noch strengere Beschränkungen für Fälle, die mehr als 165 pro 100.000 Einwohner erreichten.

Die drei deutschen Bundesländer stehen jetzt an der Schwelle von 100.000 bis 100 Fällen – Hamburg, Niedersachsen und Shelswick-Holstein – drei weitere nähern sich – Berlin, Brandenburg und McLenberg-Warbormorn.

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Der südbayerische Bundesstaat hat am Dienstag angekündigt, ab dem 10. Mai in Gebieten unter 100 Jahren wieder im Freien speisen zu können und ab dem 21. Mai den Tourismussektor mit Schulferien in diesem Teil des Landes wieder zu eröffnen.

Das Land Niedersachsen hat ebenfalls zugestimmt, die Regeln für Restaurants, Tourismus und Einzelhandel für Gebiete unter 100 Jahren zu lockern.

Gesundheitsminister Jens Spann forderte die Staaten auf, die Einführung von Outdoor-Aktivitäten zu einer Priorität zu machen, damit kein Risiko für Neuinfektionen besteht.

Am Dienstag stimmte das deutsche Kabinett zu, die Beschränkungen für vollständig geimpfte oder COVID-19-Überlebende zu lockern, eine Anordnung, die am Wochenende in Kraft treten könnte.

Nach einem schleppenden Start hat das Impftempo in Deutschland zugenommen, und die Zahl der Menschen mit Coronavirus, die eine intensive Krankenhausbehandlung benötigen, ist rückläufig.

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