Globalismus
Der Deutsche Katholische Jugendbund hatte sich öffentlich für die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen eingesetzt
Eine Demonstrantin hält am 25.11.2021 vor dem Brandenburger Tor in Berlin ein Schild mit der Aufschrift „Mein Körper ist meine Wahl – das Recht auf Abtreibung“ (Foto: AFP)
Die katholischen Bischöfe Deutschlands haben sich gegen eine Position des Deutschen Katholischen Jugendbundes ausgesprochen, die ein Ende des Werbeverbots für Abtreibungen fordert.
Die deutsche katholische Nachrichtenagentur KNA berichtete, dass der stellvertretende Bischof Johannes Wiebe von Osnabrück, Deutschland, und Beauftragter für Jugendangelegenheiten der Deutschen Bischofskonferenz, am 6. April sagte, dass er die Forderung der Gewerkschaft, Werbung für Abtreibungen zuzulassen, nicht teile.
„Für mich hat der Schutz des Lebens des Fötus uneingeschränkte Priorität“, sagte er und betonte, dass die Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen ein wesentlicher Bestandteil der kirchlichen Gottesdienste sei.
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§ 219a des derzeit bekannten deutschen Strafgesetzbuches sieht Strafmaßnahmen für die öffentliche Werbung für das Angebot von Abtreibungsdiensten vor.
Der Jugendverband, bekannt unter seinen deutschen Initialen BDKJ, setzte sich öffentlich für die Aufhebung des Verbots ein. Die Präsidentin der Organisation, Daniela Hotenbacher, sagte, das Gesetz spiegele „ein Frauenbild wider, das wir so entschieden ablehnen. Frauen können eine fundierte Entscheidung treffen.“
Der BDKJ kritisierte zudem, dass „in einigen Regionen Deutschlands ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr möglich ist. Schwangere sind dadurch einem zunehmenden Zeitdruck ausgesetzt, der die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch erschwert.“
Paragraph 219a verbietet die Darstellung, Werbung oder Werbung für Abtreibungen zum Zwecke des finanziellen Gewinns oder auf höchst beleidigende Weise. Wer dagegen verstößt, dem drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Die neue Regierungskoalition in Deutschland hat sich im März für die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. Eine solche Änderung bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Auch die Bischöfe kritisierten den Schritt der Regierung.
„Soweit Reformbedarf besteht, halten wir nach wie vor eine Überarbeitung des § 219a StGB für den besten Weg“, sagte Bischof Georg Patsing von Limburg, Deutschland, Vorsitzender der Bischofskonferenz.
Er äußerte sich besorgt darüber, dass die Aufhebung des Werbeverbots den im Grundgesetz verankerten Schutz ungeborener Kinder schmälern würde.
Während Abtreibung in Deutschland technisch illegal ist, bleibt sie unter bestimmten Umständen straffrei.
Bischof Batzing sagte auch, dass eine schwangere Frau in einer Krise auf seriöse, zuverlässige und unparteiische Informationen angewiesen sei, und fügte hinzu, dass eine Abtreibung nicht als ein „normales“ tägliches Verfahren erscheinen dürfe.
Unterdessen verteidigte Benjamin Strasser, Staatssekretär im Justizministerium, den Vorschlag, § 219a aufzuheben. Er betonte am 7. April in Berlin, dass das ungeborene Leben auch ohne Strafandrohung für die Ausrufung einer Abtreibung geschützt werden könne.
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