Ein deutscher Geschäftsmann, der beschuldigt wird, Waffen für das Chemie- und Atomwaffenprogramm Russlands exportiert zu haben, ist am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Dresden erschienen.
Der Mann wird wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz angeklagt und sitzt seit Mai 2021 in Untersuchungshaft.
Was sagen deutsche Staatsanwälte?
Staatsanwälte behaupten, dass seit 2017 Alexander S. „Förderung der Chemiewaffenproduktion“ durch Vermittlung der Lieferung von Ausrüstung von einem chinesischen Unternehmen nach Russland unter Verstoß gegen das Waffenkontrollgesetz.
Dem Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, zehnmal Waren ohne die erforderliche Genehmigung exportiert zu haben und ihm zudem vorgeworfen worden zu sein, „für einen Geheimdienst einer fremden Macht“ zu arbeiten.
Deutsche Beamte sagen, der Angeklagte sei Geschäftsführer eines Handelsunternehmens in Sachsen. Seit 2017 hat er angeblich Waren im Wert von rund 1 Million Euro (1,07 Millionen US-Dollar) über ein russisches Unternehmen verkauft, von dem angenommen wird, dass es vom russischen Geheimdienst betrieben wird.
Die Staatsanwälte sagen, die Angeklagten hätten gewusst, dass die exportierten Materialien sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich verwendet werden könnten und auch zur Entwicklung von „ABC-Waffen“ – einem Akronym für atomare, biologische und chemische Waffen – verwendet werden könnten.
Der Mann soll versucht haben, den Bestimmungsort der Sendungen durch Vorlage falscher Quittungen zu verschleiern.
Deutschland will die Verbreitung von Waffen beenden
Die Bundesanwaltschaft sagte, das Land habe sich international verpflichtet, die Verbreitung von Technologien zu verhindern, die die Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ermöglichen.
Jeder derartige Export muss im Einklang mit dem Außenhandels- und Rüstungskontrollgesetz stehen.
Auch zivile Hightech-Produkte können in diese Kategorie fallen, wenn sie für militärische Zwecke genutzt werden können.
Anmerkung der Redaktion: Die DW folgt dem deutschen Pressegesetz, das die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre mutmaßlicher Täter oder Opfer betont und uns verpflichtet, in solchen Fällen auf die Offenlegung vollständiger Namen zu verzichten.
Bearbeitet von: Darko Janjevic
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