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Deutsches Gericht fordert ResearchGate auf, wissenschaftliche Arbeiten nach Urheberrechtsklage zu entfernen

Deutsches Gericht fordert ResearchGate auf, wissenschaftliche Arbeiten nach Urheberrechtsklage zu entfernen

Freitag, 04. März 2022 15:00 Uhr

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die akademische Social-Media-Site ResearchGate Forschungsarbeiten löschen sollte, die von Wissenschaftlern auf ihre Website hochgeladen wurden, nachdem es zugunsten von akademischen Verlagen entschieden hatte, die behaupteten, dass die Aktivitäten von ResearchGate Urheberrechtsgesetze verletzen.

Ein Münchner Gericht sagte, dass ResearchGate, das weltweit 20 Millionen Nutzer hat, von Nutzern hochgeladene Forschungsarbeiten zurückziehen muss, nachdem der niederländische Verlag Elsevier und die American Chemical Society (ACS) eine Klage eingereicht haben, in der die Entfernung der Arbeiten gefordert wird.

Das Gericht sagte, dass die in Berlin ansässige akademische Website, die es Forschern aus der ganzen Welt ermöglicht, ihre veröffentlichten Forschungsergebnisse hochzuladen, Elsevier und ACS keinen Schadensersatz zahlen musste, entschied jedoch, dass die Website für urheberrechtsverletzendes Material verantwortlich sei.

Dieses Urteil öffnet die Tür für weitere Urheberrechtsstreitigkeiten in der Zukunft und könnte ResearchGate dazu zwingen, Forschungsarbeiten, die normalerweise hinter Paywalls aufbewahrt werden, von seiner Website zu entfernen, was es Benutzern in einigen Fällen ermöglicht, die Forschung kostenlos zu lesen.

Der Fall ereignet sich inmitten langjähriger Streitigkeiten zwischen akademischen Verlagen, die behaupten, in ihren Zeitschriften veröffentlichte Artikel zu besitzen, und Websites, die es einzelnen Forschern ermöglichen, ihre eigenen Artikel hochzuladen, damit Benutzer den Inhalt kostenlos lesen können.

ResearchGate sieht sich derzeit einer ähnlichen Klage gegenüber, die wiederum von Elsevier und ACS in den Vereinigten Staaten eingereicht wurde. Der US-Fall wird jedoch davon abhängen, ob die Entscheidung von ResearchGate, das Hochladen von Inhalten online zuzulassen, unter die „Fair Use“-Ausnahmen fällt.