Der kurdische Aktivist Ciwan Çewlik ist seit mehreren Jahren in Deutschland politisch und kulturell tätig. Am 20. Juli 2019 betrat er die Bühne, um den YPG/YPJ-Widerstand und die Rojava-Revolution zu unterstützen. Das türkische Justizministerium leitete Ermittlungen gegen ihn ein.
Auf Antrag der Türkei hat der Oberste Gerichtshof in Hannover, Deutschland, ein Verfahren gegen den Künstler Ciwan Çelîk eröffnet. Gestern stand er vor dem Obersten Gericht der Stadt.
Der Anwalt von Ciwan Çelîk, Dundar Kelloggly, legte dem deutschen Gericht frühere Urteile zu YPG/YPJ vor und erinnerte das Gericht daran, dass sein Mandant keine Straftat begangen habe, und beantragte, dass das Gericht die Klage der Türkei abweist.
Gerichtsvertreter verkündeten ihr Urteil und stellten klar, dass es sich bei dem Fall nicht um Straftaten handele. Rechtsanwalt Kilioglu begnügte sich mit dem Gerichtsurteil und kündigte seine Hoffnungen aus Deutschland an: „Deutschland muss sich dem türkischen Druck auf in Deutschland lebende Flüchtlinge widersetzen und diesbezüglich eine klare Position beziehen.“
Ciwan Çelîk sprach nach dem Urteil mit der Nachrichtenagentur ANF und erklärte, dass er weiterhin Lieder für YPG/YPJ und die Rojava-Revolution singen werde. Er erklärte, dass er in dieser Hinsicht vor niemandem oder irgendwelchen Kräften Angst habe, und fuhr fort: „Wir sind rechtschaffen und werden Ungerechtigkeit immer entgegentreten. Wir haben keine Angst vor Ihnen und Sie werden nicht belästigt.“
Am 3. März 2017 erließ das Innenministerium einen Beschluss zum Verbot der Flaggen der PYD und YPG/YPJ sowie von Bildern von Abdullah Öcalan und einer Reihe von Symbolen der kurdischen Freiheitsbewegung.
Nachdem der Erlass an 16 Bundesländer in Deutschland verschickt wurde, nahm die Kriminalisierungspolitik gegen die Kurden in Deutschland sofort zu. Insbesondere nutzte die deutsche Polizei das Bataillon als Vorwand, um Hausdurchsuchungen bei kurdischen und deutschen Aktivisten in Bayern durchzuführen. Mehrere Landgerichte in Deutschland haben entschieden, dass die Flaggen der YPG/YPJ und der PYD nicht kriminalisiert werden dürfen.
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