In Aachen wurden Dutzende Busse aus Deutschland angehalten und kontrolliert, als sie zu einer Großdemonstration nach Paris gegen die tödlichen Anschläge 2013 und Dezember 2022 fuhren. Berichten zufolge wurden mehrere Personen mit der Begründung daran gehindert, Deutschland zu verlassen, weil sie an der Demonstration teilgenommen hätten in Paris würde den Interessen der Bundesrepublik schaden.
Der deutsche ANF-Dienst hat von der Bundespolizei ein Hausverbot gegen einen Demonstranten erhalten. Die Frau darf bis zum 9. Januar, dem Jahrestag der dreifachen Ermordung von Sakın Kansız, Fidan Doğan und Leyla Chaylmes durch den türkischen Geheimdienst MIT in Paris, nicht nach Frankreich reisen und muss sich bis dahin jeden Tag bei der Polizei melden dann.
In der Anordnung heißt es: „Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland ist historisch bedingt bereits dann geschädigt, wenn deutsche Staatsangehörige an verbotenen Vereinsveranstaltungen im Ausland teilnehmen und ein erhebliches Aggressionspotential aufweisen.
Darüber hinaus können sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland Straftaten begehen. Neben der Gefahr, das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu schädigen, birgt die Teilnahme an Veranstaltungen in Deutschland verbotener Vereine auch die Möglichkeit der verstärkten Kommunikation, der Beschaffung verbotener Propagandamaterialien, der Gewinnung neuer Mitglieder oder der Radikalisierung. dieser Mitglieder. Zudem ermöglichen solche Veranstaltungen das Auftreten an öffentlichen Orten entgegen bestehender Verbote.
Der Betroffene ist den deutschen Sicherheitsbehörden seit langem als Sympathisant/Aktivist in einem verbotenen PKK-Organisationsumfeld bekannt“, heißt es in der „Gefahrprognose“, unter der die Demonstration in Paris „unter anderem der Vernetzung oder dem Gedankenaustausch in einem verbotenen Umfeld dient Organisationsumfeld auf beiden Ebenen.“ national und international. „Durch die Ausreise werden auch deutsche Staatsbürger an der Aufregung teilhaben, die sich aus dem vorgenannten Ereignis ergibt. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland haben.“
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