Limburger Zeitung

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Die Europäische Kommission hat das deutsche Wasserstoffimportprojekt H2Global genehmigt

Die Europäische Kommission hat das deutsche Wasserstoffimportprojekt H2Global genehmigt

H2Global Sunny zielt darauf ab, Produktionsanlagen für grünen Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern aufzurüsten. Der dort produzierte Wasserstoff wird dann in die EU importiert. „Grüner“ Wasserstoff ist Wasserstoff, der aus Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird.

Da die Förderung im Rahmen des H2Global-Programms als staatliche Förderung gilt, muss die EU-Kommission zunächst Projekte nach dem EU-Förderungsgesetz ausschließen. Die EU-Kommission hat nun ihre Zustimmung erteilt Basierend auf der Tatsache, dass die Fonds den Wettbewerbsregeln des europäischen Binnenmarktes entsprechen. Die EU-Kommission hat gesagt, dass H2Global dazu beitragen soll, den erwarteten Wasserstoffbedarf Deutschlands in Zukunft zu decken, aber die EU rechnet mit einem deutlichen Anstieg der Nachfrage.

„Für einen schnellen Auf- und Ausbau der deutschen Wasserstoffindustrie ist eine schnelle Genehmigungsentscheidung der EU-Kommission wichtig“, sagt Alice Boldis, Expertin für Großprojekte im Energiesektor bei Pincent Masons. „Die von H2Global angestrebten internationalen Importe sind unerlässlich, da Deutschland nicht in der Lage sein wird, ausreichend grünen Wasserstoff zu produzieren. Deutschland wird weitere Verzögerungen nicht verkraften können, insbesondere im Kontext der ambitionierten Klimaziele der neuen Bundesregierung.“

Das Multi-Millionen-Dollar-Projekt wurde von der vorherigen Bundesregierung gestartet. Die neue Regierung hat bereits angekündigt, H2Global stärken und auf europäischer Ebene weiter vorantreiben zu wollen.

Die H2 Global Foundation kauft grünen Wasserstoff im Rahmen langfristiger Verträge per Auktion im Ausland. 2022 sollen die ersten Abnahmeverträge fällig werden, 2024 sollen die ersten Wasserstofflieferungen in Deutschland eintreffen.

Die EU-Kommission hat nun bestätigt, dass Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffderivaten, die sich an Ausschreibungen beteiligen wollen, das Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um bis zu 70 % der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Verordnung (RED II) für Bauanlagen einhalten müssen. Datum nach Januar 2021. Sie müssen auch Aspekte der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit erfüllen. Dies wird auch in die Kaufkriterien für die Auftragsvergabe durch H2Global aufgenommen. Damit bindet RED II indirekt Wasserstoffproduzenten in Nicht-EU-Ländern.

Siehe auch  BGH: Markeninhaber tragen die Beweislast für die öffentliche Anerkennung der Marke | Hogan-Level