Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie zum Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung verabschiedet.
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch endgültig grünes Licht für ein neues Gesetz gegeben, das irreführende Umweltaussagen auf Produkten verbietet und die Kennzeichnung verbessert.
Die Mitglieder stimmten mit überwältigender Mehrheit für die Leitlinien, die darauf abzielen, Verbraucher vor irreführenden Marketingpraktiken zu schützen und ihnen dabei zu helfen, bessere Kaufentscheidungen zu treffen.
„Um dies zu erreichen, werden eine Reihe problematischer Marketingpraktiken im Zusammenhang mit Greenwashing und vorzeitiger Obsoleszenz von Waren in die EU-Liste verbotener Geschäftspraktiken aufgenommen“, heißt es in einer Erklärung des Parlaments.
Das bedeutet, dass Begriffe wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ und „klimaneutral“ nicht mehr ohne konkrete Beweise in der Werbung oder auf Verpackungen verwendet werden sollten.
Wenn die neuen Regeln in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, sind nur noch Nachhaltigkeitskennzeichnungen zulässig, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von EU-Behörden erstellt wurden.
Darüber hinaus wird die Richtlinie die Behauptung verbieten, dass ein Produkt aufgrund von CO2-Ausgleichssystemen „klimaneutrale“, „geringe“ oder „klimapositive“ Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Die EU erklärte, dass Unternehmensinvestitionen in Klimaschutzprojekte zwar willkommen seien und weiterhin umgesetzt werden könnten, sie aber nicht länger den Eindruck erwecken könnten, ein Produkt sei „gut, weil das Unternehmen irgendwo Bäume gepflanzt hat“.
Das sei ein großer Erfolg für Umwelt, Klima und Verbraucher, sagte sie.
Ein weiteres wichtiges Ziel des neuen Gesetzes besteht darin, Hersteller und Verbraucher stärker auf die Haltbarkeit von Waren zu konzentrieren. Zukünftig sollen Garantieinformationen klarer gestaltet und ein neues, harmonisiertes Label geschaffen werden, um Waren mit verlängerter Garantiezeit eine größere Bedeutung zu verleihen.
Die Verabschiedung der Richtlinie erfolgte nach monatelangen Verhandlungen zwischen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten über die Regelung von Umweltaussagen.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln vorzulegen.
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