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Die Mietobergrenze ist in Berlin illegal. Deutschlands höchste Gerichtsordnung  Deutschland

Die Mietobergrenze ist in Berlin illegal. Deutschlands höchste Gerichtsordnung Deutschland

Das oberste deutsche Gericht entschied, dass die von der Berliner Landesregierung auferlegte Mietobergrenze illegal sei, was denjenigen, die sich für die Erschwinglichkeit der Stadt einsetzten, einen schweren Schlag versetzte.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hob das Gesetz am Donnerstag auf und sagte, der Gesetzgeber habe kein Recht, das Gesetz zu erlassen, eines der umstrittensten und umstrittensten Gesetze der letzten Jahre.

Miete Decke Sie trat im Februar letzten Jahres in Kraft, nachdem die Mieten von 1,5 Millionen (90%) Berliner Wohnungen im Juni 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren auf ihrem Niveau eingefroren worden waren. Neue Mieten können dieses Niveau nicht überschreiten, und ab November 2020 sollten bestehende Mieten, die noch höher waren, gesenkt werden.

Das Modell wurde international als Triumph von denjenigen gefeiert, die sich bemühen, einen sozialen Mix in Städten aufrechtzuerhalten, insbesondere in Berlin, wo die Erschwinglichkeit eine Hauptattraktion war, die Mieten jedoch seit Jahren gestiegen sind, hauptsächlich getrieben von Hedge-Fonds und dem privaten Sektor. Aktienfirmen haben über mehrere Jahrzehnte riesige Teile von Stadtimmobilien aufgekauft. Nach einer Schätzung stiegen die Mieten zwischen 2013 und 2019 um rund ein Drittel.

Vermieter und Lobbyisten für Immobilieninvestitionen haben jedoch argumentiert, dass es für den Staat unangemessen und illegal ist, in den privaten Markt einzugreifen. Die Klage wurde von Vermietern eingereicht, die von Politikern der konservativen Koalition Christlich-Demokratische Union / Christlich-Soziale Union und der wirtschaftsfreundlichen FDP unterstützt wurden. Sie behaupteten, sie sei verfassungswidrig, da die Landesregierung kein Recht habe, sich in die Wohnungspolitik einzumischen ist eine Verantwortung der Bundesregierung.

Das Gericht in Karlsruhe erklärte, da die Bundesregierung bereits vor 120 Jahren ein Gesetz zur Regelung der Mietrechte ausgearbeitet habe, sei es der Landesregierung nicht gestattet, eigene Gesetze einzuführen, die das Bundesgesetz wirksam untergraben.

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Gesetzeskritiker argumentierten, dass die Mietobergrenze den Markt verzerrte und sich letztendlich nachteilig auf die Mieter auswirkte, da sie Bauunternehmen effektiv vom Bau neuer Häuser in Berlin abgehalten und damit die Nachfrage nach bestehenden Aktien erhöht habe. Als die Eigentümer zunehmend einführten SchattenverleihOder die Parallelmietklausel in Mietverträgen, die den Mietern mitgeteilt wurde, dass sie zahlen müssen, wenn das Gericht die Mietobergrenze aufhebt.

Während Mieterrechtsverbände die Klauseln als illegal bezeichnet haben, haben die Vermieter das Recht, die höheren Mieten zu verlangen, auf die sie seit Inkrafttreten der Mietobergrenze Anspruch haben.

Immobilienrechtsexperten rechnen mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten.

Sebastian Schell, der für Stadtentwicklung zuständige Berliner Senator, sprach von seiner Enttäuschung über die Entscheidung. Es liegt nun in der Verantwortung der Bundesregierung, entweder ein wirksames Mietkontrollgesetz einzuführen, um sicherzustellen, dass Städte bezahlbaren Wohnraum erhalten, oder die Gerichtsbarkeit auf die 16 deutschen Bundesländer zu übertragen, sagte er.