Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Blaue Moschee, ein dem iranischen Regime nahestehendes islamisches Zentrum in Hamburg, eine „extremistische islamische Organisation“ sei.
Trotz des Einspruchs und der Beschwerde des Zentrums bestätigte das Verwaltungsgericht Hamburg die Einstufung der Aktivitäten des Zentrums als „Extremismus“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Vor zwei Monaten begann das Gericht mit der Klage des Islamischen Zentrums Hamburg. Die Entscheidung bestätigte jedoch nicht die Erkenntnisse der Sicherheitsdienste, dass es sich bei dem Zentrum um einen verlängerten Arm des iranischen Regimes in Deutschland handele.
Zuvor hatten Geheimdienstmitarbeiter in Hamburg Dokumente veröffentlicht, die die Beziehungen dieses Zentrums zu extremistischen und islamischen Gruppen, darunter der libanesischen Hisbollah, zeigten.
Allerdings behauptet das Zentrum, eine rein religiöse Einrichtung zu sein, die sich mit den religiösen Angelegenheiten der Schiiten befasst.
bisher, Fragte die Säkulare Muslimliga Der deutsche Innenminister forderte in einem Brief ein sofortiges Ende jeglicher Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Muslime.
Darüber hinaus heißt es in dem Brief, dass das Islamische Zentrum in Hamburg die iranische Ideologie förderte, iranische Bürger im Exil überwachte und Antisemitismus verbreitete.
Die Hamburger Kommunalbehörden haben im November den Abgeordneten des Islamischen Zentrums, Seyyed Suleiman Mousavi Far, ausgewiesen und ihm enge Verbindungen zu Terrorgruppen vorgeworfen.
Abgesehen von seinem Engagement und seiner Unterstützung für schiitische Extremisten- und Terrororganisationen hatte Mousavi Far nach Angaben deutscher Behörden Verbindungen zu zwei Organisationen, die finanzielle Hilfe leisten und Verbindungen zur Hisbollah im Libanon haben.
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