Limburger Zeitung

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Ein deutsches Gericht ordnet die Verschiebung des umstrittenen Heizungsgesetzes an

Der Oberste Gerichtshof Deutschlands ordnete am Mittwoch an, dass die Koalitionsregierung des Landes weitere Schritte zu einem vorgeschlagenen Heizungsgesetz verschieben solle, was einen Rückschlag für die Pläne des Parlaments darstellt, Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen auslaufen zu lassen.

Bundesverfassungsgericht regieren zugunsten des konservativen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann, der in einer einstweiligen Verfügung argumentierte, dass die Regierung mehr Zeit benötige, um über den Gesetzentwurf zu beraten, der darauf abzielt, den Bausektor des Landes ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Er sagte, die Beschleunigung des Gesetzentwurfs durch das Parlament verletze seine verfassungsmäßigen Rechte als Parlamentsmitglied.

Überlegungen darüber [the heating law]das das Parlament so weit wie möglich reduziert hat, erlaubt es nicht, die konzeptionellen Schwächen des Gesetzes zu erkennen und zu ändern“, sagte Heilman V twittern. Er fügte hinzu, dass die Regierung „mit einem Last-Minute-Gesetzpaket und verfassungswidrigen Maßnahmen die Wärmeübertragung zerstört“.

Die Entscheidung, die Abschlussberatungen, die Ende dieser Woche stattfinden sollten, zu verschieben, wurde mit fünf zu zwei Stimmen angenommen.

Letzte Woche erreichten die Spitzen der drei Regierungsparteien Deutschlands, der Sozialdemokraten, der Grünen und der Freien Demokraten (FDP), ein Niveau eine Übereinkunft Zu den Einzelheiten der Regelungen im vorgeschlagenen Gesetz, die die Förderung emissionsarmer Kessel vorsahen. Die Koalition hatte zuvor erklärt, sie wolle den Gesetzentwurf schnell durch das Parlament bringen, wobei eine endgültige Abstimmung noch vor der Sommerpause in dieser Woche geplant sei.

Im April die Regierung endgültige Pläne Reduzierung des Einsatzes von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen in neuen Anlagen. Das Gesetz sieht vor, dass bis 2024 alle neu installierten Heizsysteme mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen müssen.

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