Im Abgasskandal um VW-Manipulationen an Dieselmotoren hat ein deutsches Gericht entschieden, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn erneut vor Gericht gestellt werden muss.
Das Landgericht Braunschweig erklärte am Donnerstag, es habe das Verfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation wieder aufgenommen.
Der Verhandlungstermin wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
In der im September 2019 von der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingereichten Anklageschrift wurde dem Angeklagten vorgeworfen, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Dieselmotoren informiert zu haben.
Das Verfahren gegen Winterkorn wurde Anfang Januar 2021 krankheitsbedingt vorläufig eingestellt und nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen.
Der Dieselgate-Skandal erschütterte die Führungsebene von Volkswagen und seinen Tochtergesellschaften, als bekannt wurde, dass der Autobauer mithilfe einer speziellen Software die Abgaswerte manipuliert hatte.
Die sogenannten „Defeat Devices“ führten dazu, dass die Autos die NOx-Grenzwerte auf dem Prüfstand einhielten, nicht aber auf der Straße. Damit haben sich die Automobilhersteller den hohen Aufwand für den Umbau der Abgasreinigungssysteme ihrer Autos erspart.
Die Aufdeckung des Dieselgate-Skandals stürzte Volkswagen in die schwerste Krise seiner Geschichte. Der Autohersteller schätzte die Kosten „der Folgen der Dieselthematik“ auf rund 32 Milliarden Euro.
Winterkorn hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, er habe vor Bekanntwerden der Manipulationen im Jahr 2015 nichts von illegalen Aktivitäten gewusst.
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