Ein deutsches Gericht hat den Antrag eines Landwirts abgelehnt, den Autohersteller Volkswagen zu zwingen, den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor bis 2030 einzustellen.
Ein deutsches Gericht wies am Freitag den Versuch eines Landwirts zurück, den Autohersteller Volkswagen zu zwingen, den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor bis 2030 einzustellen.
Im Verfahren vor dem Landgericht in der Weststadt Detmold sagte Landwirt Ulf Allhoff Kremer, dass trockene Böden und starke Regenfälle aufgrund des Klimawandels seinen Feldern, Nutztieren und Wirtschaftswäldern schaden.
Er argumentierte, dass Volkswagen teilweise schuld sei, da die Massenproduktion von benzinbetriebenen Autos erheblich zu den Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre beitrage.
Das Gericht entschied, dass die Klage unbegründet sei. Es könne nicht nachweisen, dass die angeblichen Schäden an Eigentum, Gesundheit und Rechten des Klägers allein durch die geltend gemachten Maßnahmen behoben werden könnten.
Die Umweltorganisation Greenpeace, die den Fall unterstützt, warf Volkswagen vor, sich auf die Argumente von Klimaskeptikern zu verlassen, um die Frist für das Ende des Verkaufs von Verbrennerautos ab 2040 nicht vorzuziehen.
Der Autohersteller hat gegen die Behauptung von Farmer protestiert, dass er in direktem Zusammenhang mit klimabedingten Schäden stehen könnte, die er erlitten hat. Volkswagen signalisierte zudem große Anstrengungen, die Produktion in den kommenden Jahren auf Elektrofahrzeuge umzustellen.
Greenpeace-Chef Martin Kaiser kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er sagte, das Urteil sei „enttäuschend“.
Greenpeace plant bereits, gegen einen weiteren Fall Berufung einzulegen, in dem ein Braunschweiger Gericht Anfang dieses Monats eine weitere Zivilklage abgewiesen hatte, in der Volkswagen aufgefordert wurde, den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bis 2030 einzustellen.
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