Im Streit mit dem Streaming-Videogiganten Netflix ist die niederländische prozedurale Video-Codec-Entwicklung DivX ins Stocken geraten. Das Amsterdamer Amtsgericht entschied, dass es nicht verpflichtet sei, seine Entscheidung an die frühere Verletzungsentscheidung des Landgerichts Mannheim (Az.-ID: C/13/724642) anzugleichen.
Im April 2022 stellte ein deutsches Gericht fest, dass Netflix zwei Patente von DivX durch die Codierung von High Efficiency Video (HEVC) als Teil seiner Plattform verletzt hat (Fall-ID: 7 O 88/21). Infolgedessen habe ich zwei Bestellungen gegen Netflix bestellt.
Im niederländischen Verfahrensrecht gilt diese Harmonisierungsregel für einen Richter des vorläufigen Rechtsschutzes, der grundsätzlich verpflichtet ist, sein Urteil mit einer parallelen niederländischen Entscheidung in der Hauptsache und/oder der Entscheidung des Europäischen Patentamts zu harmonisieren. Das Amsterdamer Gericht entschied jedoch, dass dies nicht automatisch für einen ausländischen Richter gelte. Infolgedessen wies es die Verletzungsklage von DivX in den Niederlanden zurück. Das Gericht entschied außerdem, dass das Unternehmen 80.676 Euro Gerichtskosten an Netflix zahlen muss.
DivX wendet sich an die Niederlande
EP 34 67666 Schützt Streaming-Technologie, die es Computern ermöglicht, Daten zu interpretieren und Daten visuell als Video anzuzeigen. Es behandelt auch zwei weitere Aspekte des Online-Videostreamings, wie z. B. die Möglichkeit, innerhalb eines Videos vorwärts und rückwärts zu springen, sowie eine Möglichkeit, die Videoqualität zu ändern, um die sich ändernde Bandbreite zu bewältigen.
Nach den beiden einstweiligen Verfügungen in Deutschland wandte sich DivX an das niederländische Gericht, um eine einstweilige Verfügung gegen Mitglieder der Netflix-Gruppe zu erwirken. Laut DivX wechselte Netflix den Vertragspartner für seine Dienste in Deutschland von Netflix NL zu Netflix Services GmbH; Daraufhin wandte sich DivX an die niederländischen Gerichte, um eine einstweilige Verfügung gegen Mitglieder der Netflix-Gruppe zu erwirken, um Rechtsverletzungen in Deutschland zu verhindern. Hier argumentierte DivX, dass Netflix rechtswidrig gehandelt habe, indem es seine Tochtergesellschaft Netflix Services Deutschland dazu angestiftet oder ermöglicht habe, rechtsverletzende Handlungen zu begehen. Da die Netflix GmbH eine Tochtergesellschaft von Netflix NL ist, hat DivX die niederländischen Gerichte aufgefordert, der Verletzungsfeststellung des Mannheimer Gerichts Folge zu leisten.
Der stellvertretende Richter wies die Klage jedoch ab. Darüber hinaus stellt das Urteil fest, dass DivX es versäumt hat, Deutschlands einstweilige Verfügungsverfahren während der niederländischen Anhörung zu bearbeiten, die eine Woche vor der niederländischen Anhörung in Mannheim stattfand. Netflix argumentierte, dass die Gültigkeit des Patents von deutschen Richtern geprüft worden sei, da das Unternehmen die Ungültigkeit des Patents aufgrund mangelnder Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und weiterer Umstände geltend gemacht habe.
Damit ist DivX nach Ansicht des niederländischen Gerichts seiner Beweispflicht in seinem laufenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht nachgekommen und hat den Netflix-Nichtigkeitsangriff nicht hinreichend widerlegt. Das niederländische Gericht erklärte, es könne sich kein Urteil über die Verletzung oder Gültigkeit von EP 666 bilden. JUVE Patent ist noch nicht bekannt, ob DivX gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird.
Im Europäischen Patentamt und in Deutschland
Netflix International legte im Oktober 2021 beim EPA auch Einspruch gegen EP 666 ein, wobei die abweichende Abteilung im Juni 2022 eine vorläufige Stellungnahme herausgab. Die Hauptverhandlung findet am 24. Januar 2023 statt; Wenn die Abteilung das Patent für ungültig erklärt, kann das Verfahren zu EP 666 in den Niederlanden und Deutschland enden.
In einem deutschen Ermittlungsverfahren hat Netflix gegen das Verletzungsurteil des Landgerichts Mannheim Berufung eingelegt. Netflix hat zudem beim Oberlandesgericht Karlsruhe beantragt, die Sicherheitsleistung zu erhöhen, die DivX zahlen wird, wenn die Urteile vollstreckt werden. Auf der anderen Seite forderte DivX das Gericht auf, die Bürgschaft zu kürzen.
Mit Urteil vom 26.10.2022 wies das Gericht die Anträge beider Parteien ab (Az. 6 U 131/22). Aufgrund seiner öffentlichen Bedeutung hat das Gericht das Urteil in deutscher Sprache auf seiner Website veröffentlicht. Zuvor, im August 2022, lehnte es auch den Antrag von Netflix ab, die Durchsetzung der einstweiligen Verfügung auszusetzen. Nun versucht DivX, die einstweilige Verfügung in Deutschland durchzusetzen.
Netflix wirft das Netz weit und breit
In den Niederlanden arbeitet Hoyng ROKH Monegier für DivX in einem Team unter der Leitung von Partner Bart van den Broek. Das Litigation-Team wurde von den hauseigenen Patentanwälten, Peter Lin, unterstützt. Dies ist die erste öffentliche Vertretung von Netflix durch Hoyng ROKH Monegier in den Niederlanden, obwohl das deutsche Team das Unternehmen in früheren Streitigkeiten vertreten hat.
Nun aber vertritt Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan unter der Leitung von Managing Partner Marcus Grosch Netflix in Deutschland. Dies ist nicht das erste Mal, dass das US-Unternehmen die Streaming-Plattform vertritt, da Quinn Emanuel in einem früheren Gerichtsverfahren gegen Broadcom für Netflix gearbeitet hat.
neue Anleitung
Simmons & Simmons vertritt DivX in den Niederlanden, wobei Partner Oscar Lamme das Team leitet. Das Unternehmen hat vor fast 20 Jahren, im Jahr 2004, erstmals mit DivX gearbeitet, aber der neueste Fall ist seither der erste anweisbare für das Team. Im laufenden Verfahren arbeiten Simmons und DivX seit September 2022 zusammen.
DivX leitet auch Simmons & Simmons in Deutschland, wobei Partner Thomas Gniadek den Fall leitet. Das DivX-Team wird in dem Verfahren von einem Team um Volkmar Henke und Sonke Schiltz vom deutschen IP-Joint-Venture Eisenführ Speiser vertreten. Das letztgenannte Team hat in den letzten zwei Jahren mit DivX an diesem Fall gearbeitet.
Im laufenden niederländischen Verfahren leisteten die Eisenwehr-Speiser Patentanwälte Jochen Eilers und Karin Rossall fachliche Unterstützung. In den USA arbeitet DivX im Rahmen seiner Aktion gegen Netflix mit der Tensegrity Law Group zusammen.
Während in den Niederlanden das Bezirksgericht Den Haag der übliche Gerichtsstand für Patentverfahren ist, wurden die Argumente in diesem Fall vor dem Bezirksgericht Amsterdam verhandelt. Denn der Fall basiert auf einer mutmaßlichen rechtswidrigen Handlung von Netflix, das in der Hauptstadt ansässig ist.
für Netflix
Hoeng Rukh Monegger (Amsterdam): Bart van den Broek (Partner); Partner: Roeland Grijpink, Robin van Kleeff, Andrew Lin (Patentanwalt)
für DivX
Simmons und Simmons (Amsterdam): Oscar Lamy (Partner); Partner: Daisy Termoulin, Robin Ferroy, Deptaniel DeParma (Patentanwalt)
Amtsgericht AmsterdamAmsterdam
Hans van Walderven (Stellvertretender Richter), Carla Verwegmaryn van Tevelen (Stellvertretende Kanzlerin)
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