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Ein Richter wurde in einem bizarren Urteil für Bubbadom Walkers gezwungen, Monster Munch zu brandmarken

Ein Richter wurde in einem bizarren Urteil für Bubbadom Walkers gezwungen, Monster Munch zu brandmarken

Ein Richter hat entschieden, dass Walkers' Poppadums Kartoffelchips und kein beliebtes indisches Lebensmittel sind, da das Unternehmen vor einem Finanzgericht verliert.

Die Entscheidung wurde letzte Woche erlassen, nachdem das Unternehmen argumentiert hatte, dass diese Süßigkeiten aus Mehrwertsteuergründen als Lebensmittel und nicht als Snack eingestuft werden sollten, was potenziell Millionen Pfund pro Jahr einsparen würde.

Das Gericht entschied, dass die Snacks „Kartoffelchips ähnlich“ seien und daher nicht für die Mehrwertsteuerbefreiung in Frage kämen. Infolgedessen muss Walkers weiterhin die übliche Mehrwertsteuer von 20 Prozent auf die Produkte zahlen.

Die Walkers müssen nach ihrem Verlust vor dem Finanzgericht jedes Jahr weitere Millionen an Steuern zahlen

(Dan Taylor/Creative Commons)

In den Urteilsunterlagen stellte sich heraus, dass Walkers behauptete, seine Mini-Poppadoms seien keine Kartoffelchips, weil er Kartoffelpellets verwendet habe und unterschiedliche Geschmacksrichtungen hätten, die für Kartoffelchips ungewöhnlich seien.

Die Snacks sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich, darunter Limetten-Koriander-Chutney und Mango-Paprika-Chutney.

Allerdings sagte Bezirksrichterin Anne Firpo in ihrem Urteil: „In einer Welt von Kartoffelchips in so unterschiedlichen Geschmacksrichtungen wie Igel, Haggis, Paprika, Sauerrahm, Käse und Portwein lassen wir uns nicht von dem Argument überzeugen, dass es so etwas gibt.“ ” Geschmacksrichtungen, die sich wohl von denen unterscheiden, die in Kartoffelchips verwendet werden.

Das Unternehmen argumentierte auch, dass die Kartoffelchips „mit Papadam verwandt seien, da sie dazu gedacht seien, zu einer Mahlzeit nach indischer Art gegessen zu werden“ und nicht allein, wie es bei herkömmlichen Kartoffelchips der Fall sei.

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(Archiv der Palästinensischen Autonomiebehörde)

Walkers argumentierte auch, dass sie nicht wirklich knusprig seien, da er sie „Poppadoms im Gegensatz zu Kartoffelchips“ nannte.

Als Antwort darauf sagte Richter Firpo: „Nominativer Determinismus ist kein Merkmal von Snacks.“ Einen Snack „Hula Hoops“ zu nennen, bedeutet nicht, dass man sich dieses Produkt um den Magen wickeln kann. Außerdem ist „Monster Munch“ im Allgemeinen nicht als Monsterfutter gedacht.

Die Anwälte argumentierten außerdem, dass die Snacks als Papadams gelten sollten, da sie Kichererbsenmehl enthalten, das im Originalprodukt verwendet wird.

Allerdings stellte der Richter fest, dass Kichererbsenmehl nur etwa 14 Prozent des Produkts ausmachte und es eine viel größere Menge Kartoffeln gab.

Das Gericht lehnte die Berufung ab und schließlich kam das Gremium zu dem Schluss: „Nachdem wir zu dem Schluss gekommen sind, dass die Produkte aus Kartoffeln und Kartoffelstärke hergestellt werden, ist es unerheblich, ob die Produkte Mohn ähneln. Entscheidend ist, ob sie Kartoffelchips ähneln oder nicht.“

McVitie's verklagte die HMRC vor mehr als einem Jahrzehnt mit der Begründung, dass es sich bei den Jaffa-Kuchen um Kuchen und nicht um Kekse handele, um deutlich Geld bei der Mehrwertsteuer zu sparen.

Der Unabhängige Ich habe Walkers um einen Kommentar gebeten.