Netflix kämpft seit 2018 mit Broadcom, früher bekannt als Avago, um mehrere Videokodierungspatente. Der aktuelle Streit betrifft Avago Folge 2 575 366. Das Patent schützt die Videokodierungstechnologie nach dem HEVC-Standard. Netflix nutzt diese Technologie zum Kodieren und Streamen von Ultra-HD-Inhalten.
Sanktionen gegen Netflix
Im September 2023 verhandelte das Landgericht München über das Verfahren in dieser Angelegenheit. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Netflix die Nutzung der Technologie untersagte (Aktenzeichen: 7 O 12200/21 und 7 O 19721/22). Der Streamingdienst implementierte daraufhin einen Workaround, der nach Ansicht von Netflix das Streitpatent nicht mehr nutzte.
Doch nach Ansicht von Broadcom verletzte der Streaming-Dienstleister weiterhin das Patent. Daher beantragte der Patentinhaber beim Landgericht München die Verhängung von Sanktionen gegen Netflix wegen Nichteinhaltung der einstweiligen Verfügung.
Im Dezember 2023 verhängte das Landgericht München ein Bußgeld in Höhe von 7,05 Millionen Euro gegen Netflix wegen des anhaltenden Verstoßes gegen EP 366. Demnach Pressemitteilung Im Broadcom-Fall setzte das Gericht „eine Geldstrafe von 150.000 Euro oder alternativ 15 Tage Haft für Mitglieder des Netflix-Vorstands für jeden der 47 Tage fest, in denen Netflix gegen die Kampfordnung verstoßen hat.“
Broadcom beantragte eine einstweilige Verfügung gegen diese Problemumgehung, über die das Gericht im Juni verhandelte. Dieser Antrag wurde jedoch nach Erlass der Aufhebungsentscheidung nun zurückgezogen.
Erst nichts, dann gültig
In einer vorläufigen Stellungnahme stellte das Bundespatentgericht fest, dass das betreffende Patent gültig sei. Allerdings hat das Zweite Senatsbezirksgericht unter Vorsitz von Richterin Monica Hartlib das Patent nun aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit und mangelnder Neuheit für ungültig erklärt (Fall-ID: 2 Ni 4/22). Damit entging Netflix der einstweiligen Verfügung und dem obligatorischen Ermittlungsverfahren. Es ist noch nicht klar, ob Broadcom gegen das Urteil Berufung einlegen wird.
Zu drei weiteren Patenten läuft derzeit ein Parallelverfahren vor dem Landgericht Hamburg.
Netflix verlässt sich seit Beginn des Streits auf Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan. Das Unternehmen vertritt den Mandanten sowohl in Verletzungs- als auch in Nichtigkeitsklagen. Zum Team von Partner Markus Grosch gehörten außerdem Katrin Gerstenberg, Felix Trombeck, Timo Merle, Tina Liebscher, Andreas Hahn, Paul Lehmann, Nikos Yiannopoulos, Stefan Fuchs, Michael Krenz, Tamara Schneider und Felix Probstmeier.
Bart van den Broek und Andrew Lin von Hoyng ROKH Monegier in Amsterdam leisteten ebenfalls Unterstützung. Sie vertreten Netflix auch im niederländischen Verfahren gegen Broadcom. Ein deutsches Team von Hoyng ROKH unter der Leitung von Klaus Haft vertritt Netflix in parallelen Streitigkeiten gegen Broadcom im Zusammenhang mit anderen Patenten vor dem Landgericht Hamburg.
Quinn Emanuel und Huang Rukh vertreten Netflix auch im weitreichenden Patentstreit gegen DivX.
Broadcom hat die Anwaltskanzlei EIP damit beauftragt, das Unternehmen in allen Streitigkeiten gegen Netflix bezüglich verschiedener Patente zu vertreten. Der Düsseldorfer Partner Florian Schmidt-Pogatzky vertritt den Mandanten seit Jahren in Patentstreitigkeiten, zuletzt gegen Tesla in einer Klage vor dem Einheitlichen Patentgericht. Auch hier arbeitet er mit Quinn Emanuel zusammen, der den amerikanischen Autohersteller vertritt.
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