Wenn die Düsternis der Dinge auf einem lastet, lohnt es sich manchmal, woanders nach etwas dringend benötigtem Vergnügen zu suchen – vielleicht jenseits der Grenze. Studierende der vergleichenden rechtsstaatlichen Demokratie haben in den vergangenen zwei Wochen gute Nachrichten erhalten. Die jüngsten Urteile der High Courts von Kenia und Pakistan sind fest in ihren Schlussfolgerungen und kühn in ihrer Argumentation und geben uns Anlass, Schadensbegrenzungen zu verteilen. Das klassische Prinzip der Verfassungsdemokratie, das Prinzip der „Checks and Balances“, wurde aus dem Bereich der Vernachlässigung herausgeholt und an seinen rechtmäßigen Platz im Herzen der Verfassungsordnung zurückgeführt.
Als Politikwissenschaftler würde ich die Hauptaussage dieser Bestimmungen lieber auf dieser Ebene der Grundprinzipien sehen als die einschlägigen Verfassungsartikel wie die Rechtswissenschaftler, denn in der anschließenden Diskussion sollte es nicht um den Gesetzestext, sondern um ihn gehen. Grundlegende Ethik. Es handelt sich schließlich nicht um Tatsachen-, sondern um Auslegungsstreitigkeiten. Ich sehe diese beiden Urteile der High Courts von Kenia und Pakistan als den Moment von Richter HR Khanna, den Moment, in dem das Gesetz der Macht gegenübersteht und nicht zurückweicht.
Bevor ich zu einer kurzen Erörterung jeder Bestimmung übergehe, müssen zwei wichtige Beobachtungen gemacht werden, da sie zur Debatte über die „Entkolonialisierung des Rechts“ in postkolonialen Gesellschaften beitragen. Dies gilt insbesondere für Indien, Kenia und Pakistan, Länder, die die Hauptlast des Erbes des britischen Rechtssystems tragen. Der erste ist, dass die Rechtsprinzipien, da sie abstrakt und weit gefasst sind, tatsächlich von fortschrittlicher Politik bewohnt werden können. Man muss nur kreativ, argumentativ und mutig sein. Daher muss die Absurdität der konservativen britischen Tradition nicht die vorherrschende Lesart der britischen Rechtswissenschaft sein.
Zweitens sollten Verfassungsgerichte in turbulenten postkolonialen Gesellschaften nicht von turbulenter Politik überwältigt werden, sondern diesen unabhängigen Raum der Gerechtigkeit unbeschadet durch Sonderinteressen finden und besetzen sollten. Ein solcher Raum existiert. Daher müssen höhere Gerichte den Fluss der Politik regulieren, anstatt ihn zu übertönen.
Der kenianische Fall betrifft die Initiative der Exekutive, bekannt als Bridge Building Initiative, kurz BBI, zur Verabschiedung eines Gesetzes zur wesentlichen Änderung der Verfassung von 2010. Die anschließenden Diskussionen konzentrierten sich auf die durch die entsprechenden Artikel übertragene überarbeitete Autorität, Infrastruktur Doktrin und das richtige Verfahren, das für jede Änderung zu befolgen ist, falsche Auslegung von Wörtern in der Verfassung, die nicht existierten, Nachdenken hinter dem erklärten Verfassungsprinzip der „öffentlichen Bildung“ usw. Es ist eine faszinierende Debatte vor dem Obersten Gerichtshof über mehrere Monate. Im Vertrauen auf seine Unabhängigkeit machte das Gericht sein Verfahren öffentlich. Wir haben hier keinen Platz, um diese Debatten zu proben, und deshalb brauchen wir als Studenten der Demokratie für unsere Zwecke nur die Entscheidung der Sieben Richter, die BBI-Initiative aufzuheben, als verfassungswidrig zu betrachten. Der Rat starrte die Exekutive an und erklärte den BBI für verfassungswidrig. Diese Kühnheit am BBI wurde auch von zwei untergeordneten Gerichten, dem Obersten Gerichtshof und dem Berufungsgericht, demonstriert, die die Autorität des Gesetzes zur Disziplinierung der fehlerhaften Autorität wiederherstellten. Insgesamt debattierten 19 Richter der drei Gerichte über seine Verfassungsmäßigkeit. Durch ihren Mut haben die Richter des Obersten Gerichtshofs von Kenia die Heiligkeit der Verfassung und das Prinzip der begrenzten Regierung wiederhergestellt, das den Kern der konstitutionellen Demokratie bildet. In postkolonialen Gesellschaften neigt die Exekutive oft dazu, die Wahlherrschaft als unbegrenzte Macht anzusehen. Im Moment der Menschenrechtsfeststellung in Khanna hat die kenianische Justiz sie von dieser Täuschung abgebracht.
Das fünfköpfige Gremium des Obersten Gerichtshofs von Pakistan lehnte die Entscheidung des stellvertretenden Sprechers, den Misstrauensantrag gegen den Premierminister abzulehnen, sowie die Entscheidung, die Auflösung der Nationalversammlung durch den Präsidenten weiterzuverfolgen, einstimmig ab. Menge. Beide Entscheidungen wurden als verfassungswidrig eingestuft. Tatsächlich fragte der Oberste Richter den Anwalt des Präsidenten, der argumentierte, dass die Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz stehe, wenn dies tatsächlich der Fall sei, wie könne sich Pakistan dann in einer Verfassungskrise befinden.
Um ihr Handeln zu rechtfertigen, hat die pakistanische Exekutive alle üblichen Tricks aus dem Arsenal der Exekutive angewandt, von der Argumentation über die Souveränität der Legislative, die Ungerechtfertigtheit ihrer Entscheidungen bis hin zur unabhängigen Macht des Sprechers des Repräsentantenhauses sogar Fragen der nationalen Sicherheit. Während des Verfahrens konsultierten die gebildeten Richter den Electoral College Chief, den Chief of National Security und den Oppositionsführer und entschieden erneut, wie in Kenia, nach Anhörung von Bußgelddebatten, ein Nein abzulehnen. Der Vertrauensbeschluss und die Auflösung der Nationalversammlung waren eindeutig verfassungswidrig. Indem sie die Heiligkeit der Verfassung aufrechterhielten, lehnten die Fünf Richter den „Grundsatz der Notwendigkeit“ ab – der neben der rechtswidrigen Entscheidung der Exekutive als notwendig existierte – hinter dem sich viele Gerichte oft verstecken. Auch sie starrten die Exekutive an und blinzelten nicht. Das ist nicht einfach. Anschließend stimmte die Sitzung der Nationalversammlung einem Misstrauensantrag gegen den Ministerpräsidenten zu. Die Heiligkeit der Verfassung wurde wiederhergestellt.
Man könnte argumentieren, dass dies einzigartige Episoden in ansonsten schwachen Gerichtsbarkeiten sind, wie in vielen postkolonialen Gesellschaften. Aber sowohl in Kenia als auch in Pakistan gab es in den letzten Jahren weitere Beispiele für eine solche richterliche Unabhängigkeit. 2017 annullierte der Oberste Gerichtshof Kenias die Präsidentschaftswahl, weil der Prozess als gefährdet und von einigen Unregelmäßigkeiten geplagt angesehen wurde. Im Jahr 2021 wies der Oberste Gerichtshof von Pakistan die Exekutive über das Evacuee Property Board (EPTB) an, einen zerstörten Hindu-Tempel aus eigenen Mitteln wieder aufzubauen und die Kosten der Vandalen zurückzufordern.
Es gibt vier Faktoren, die diese Kühnheit der Gerichte erklären. Der erste ist die Qualität des Rechts selbst. Wenn das Gesetz über die notwendigen Beschränkungen der Exekutive klar ist, ist es weniger schwierig, zu solchen Urteilen zu gelangen. Zweitens, wenn die politischen Eliten des Landes, sowohl innerhalb des Repräsentantenhauses als auch in anderen Institutionen, das Vorgehen der Exekutive offen in Frage stellen, werden die Gerichte ermutigt, dass sie jetzt wichtige Verbündete in der Öffentlichkeit haben. Drittens, wenn in der Öffentlichkeit stark über die Verfassungswidrigkeit einer Exekutiventscheidung gesprochen wird, trägt der Gerichtshof die Last, die Verschlechterung der Legitimität der verfassungsmäßigen Ordnung rückgängig zu machen. Aber das Wichtigste ist der vierte Faktor, der Mut der Richter. Max Weber, der bedeutende deutsche Sozialtheoretiker, legte in einem wegweisenden Aufsatz „Politik als Beruf“ drei Eigenschaften dar, die für Politiker von Beruf notwendig sind. Sie müssen Visionen, Leidenschaft und Verantwortungsbewusstsein haben. Ich denke, auch Richter sollten die gleichen Qualitäten haben. Eine Vision, um sich die Zukunft vorzustellen, die die Verfassung für das Land vorsieht. Eine Leidenschaft, sich als Hüter ihrer verfassungsmäßigen Werte zu sehen. Verantwortungsbewusstsein macht sie zu bloßen Regulatoren einer arroganten Politik.
Diese Eigenschaften wurden in ihren jüngsten Urteilen von Gerichten in Kenia und Pakistan nachgewiesen. Leider gehen sie im Fall von Pater Stan Swami verloren.
Der Autor ist Mitherausgeber von The Companion to Indian Democracy: Resilience, Fragility, and Duality, Routledge, 2022. Er ist Gastprofessor an der University of Goa DD Kosambi. Meinungen sind persönlich
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