Die Bundesregierung hat den Einsatz eines weiteren unbemannten Heron-Flugzeugs bei der Mission der Vereinten Nationen in Mali genehmigt, womit sich die Zahl auf vier erhöht.
Am 5. Mai gab das Bundestags-Haushaltskomitee Mittel frei, um den Vertrag des Betreibers für Heron-Drohnen mit der MINUSMA-Mission in Mali zu verlängern und zu verlängern.
Die Bundesregierung sagte, dass die deutsche Einheit mit vier Heron I-Flugzeugen anstelle der vorherigen drei anstelle von zwei Bodenkontrollstationen zwei unbemannte Aufklärungssysteme gleichzeitig einsetzen könne.
Das vierte Flugzeug wird dem deutschen Bataillon die notwendigen Reserven zur Verfügung stellen. Auf diese Weise kann die geplante Ausfallzeit des Heron I kompensiert werden, und ungeplante Ausfallzeiten wirken sich nicht negativ auf die Bereitstellung von Drohnenfunktionen aus.
Seit September 2020 setzt die Bundeswehr in Mali zwei Heron I-Flugzeuge gleichzeitig ein.
Der Vertrag des neuen Betreibers mit Airbus Defence & Space Airborne Solutions läuft bis Ende April 2024. Airbus ist für die Bereitstellung, Wartung und Reparatur der Heron I- und Bodenkontrollstationen verantwortlich. Aufklärungssysteme werden von Soldaten der Wehrmacht durchgeführt.
Im Rahmen der mehrdimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) fliegt Heron 1 seit 2016 von Gao im Norden Malis aus. Bis Juli 2020 hatte das Flugzeug mehr als 11.500 Flugstunden auf mehr als 1.200 operativen Flügen verzeichnet.
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