Im Herbst 2021 reichten mehrere Einzelpersonen und Vertreter der NGOs Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace vor verschiedenen deutschen Gerichten Klagen gegen die Automobilhersteller (Volkswagen AG, Mercedes-Benz AG, BMW AG) und Wintershall Dea ein (siehe unsere Vorheriger Blogbeitrag). Die erste mündliche Verhandlung in einem dieser Fälle fand kürzlich, am 20. Mai 2022, vor dem Landgericht Detmold statt.
Darin klagte ein Biobauer mit Unterstützung von Greenpeace gegen Volkswagen und forderte Maßnahmen für mehr Klimaschutz. Zu den Forderungen der Landwirte gehören (1) dass Volkswagen bis 2029 die Vermarktung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf maximal 25 Prozent seiner Fahrzeuge beschränkt und (2) dass VW ab 2030 keine Kraftfahrzeuge verkaufen darf Verbrennungsmotoren überhaupt.
In der mündlichen Verhandlung stellte das Gericht verschiedene Fragen zur Begründetheit der Klage. Das Gericht äußerte insbesondere Bedenken darüber, ob der Landwirt hinreichend dargetan hatte, dass seine Eigentumsrechte und seine Gesundheit durch die Aktivitäten von Volkswagen konkret beeinträchtigt wurden. Darüber hinaus äußerte das Gericht Zweifel, ob eine konzernweite Haftung der Volkswagen AG für die Aktivitäten aller Gesellschaften des Volkswagen Konzerns übernommen werden kann. Das Gericht stellte auch in Frage, ob es möglich sei, Volkswagen trotz rechtmäßigem Vorgehen zur Einstellung der Produktion von Verbrennungsmotoren zu verpflichten. Die Richter stellten fest, dass nicht das Gericht den Autoherstellern Maßnahmen für mehr Klimaschutz auferlegen kann, sondern nur der Gesetzgeber.
Die Parteien können nun Schriftsätze einreichen, eine Entscheidung des Landgerichts Detmold ist für den 9. September 2022 vorgesehen.
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