Limburger Zeitung

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Erste Anhörung in Klimaklagen gegen deutsche Autohersteller

Erste Anhörung in Klimaklagen gegen deutsche Autohersteller

Im Herbst 2021 haben mehrere Einzelpersonen und Vertreter der NGOs Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace vor verschiedenen deutschen Gerichten Klagen gegen die Automobilhersteller (Volkswagen AG, Mercedes-Benz AG, BMW AG) und Wintershall Dea eingereicht (siehe unsere Website Vorheriger Blogbeitrag). Die erste mündliche Verhandlung in einem dieser Fälle fand kürzlich, am 20. Mai 2022, vor dem Landgericht Detmold statt.

Darin klagte ein Biobauer mit Unterstützung von Greenpeace gegen Volkswagen und forderte Maßnahmen für mehr Klimaschutz. Zu den Forderungen der Landwirte gehören (1) dass Volkswagen bis 2029 den Vertrieb von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf maximal 25 Prozent seiner Fahrzeuge beschränkt und (2) dass VW ab 2030 keine Kraftfahrzeuge verkaufen darf Innere. Verbrennungsmotoren überhaupt.

In der mündlichen Verhandlung stellte das Gericht verschiedene Fragen zur Begründetheit der Klage. Das Gericht äußerte insbesondere Bedenken darüber, ob der Landwirt hinreichend dargetan hatte, dass seine Eigentumsrechte und seine Gesundheit durch die Aktivitäten von Volkswagen konkret beeinträchtigt wurden. Darüber hinaus äußerte das Gericht Zweifel, ob eine konzernweite Haftung der Volkswagen AG für die Aktivitäten aller Gesellschaften des Volkswagen Konzerns übernommen werden kann. Das Gericht stellte auch in Frage, ob es möglich sei, Volkswagen trotz rechtmäßigem Handeln zur Einstellung der Produktion von Verbrennungsmotoren zu verpflichten. Die Richter stellten fest, dass nicht das Gericht den Autoherstellern Maßnahmen für mehr Klimaschutz auferlegen kann, sondern nur der Gesetzgeber.

Die Parteien können nun Schriftsätze einreichen, eine Entscheidung des Landgerichts Detmold ist für den 9. September 2022 vorgesehen.

Wenige Wochen später fand am 21. Juni 2022 vor dem Landgericht Stuttgart eine weitere Anhörung in der Klage von drei Vertretern der deutschen Nichtregierungsorganisation Deutsche Umwelthilfe gegen die Mercedes-Benz AG statt. Das Hauptziel dieser Forderung besteht nicht darin, Verbrennungsmotoren grundsätzlich zu verbieten, sondern deren Vermarktung ab dem 31.10.2030 zu verbieten, sofern ihre Klimaneutralität nicht nachgewiesen werden kann. Wie das Landgericht Detmold äußerte auch das Landgericht Stuttgart erhebliche Zweifel an der Klage und führte mehrere rechtliche Bedenken an: Abgesehen von der Schwierigkeit, künftige Schäden an den Rechten der Kläger aufgrund des Klimawandels einschließlich der Kausalität nachzuweisen, entschied das Gericht, dass dies nicht der Fall sei . Es ist Sache der Zivilgerichte, aber Sache des Gesetzgebers, Vorgaben zu machen, wie lange Verbrennungsmotoren noch im Einsatz sein müssen. Das Gericht betonte weiter, dass es auch im Jahr 2030 nicht möglich sei, CO2-neutral zu werden.

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Die Entscheidung des Gerichts in diesem Fall ist für den 13. September 2022 angesetzt und die Parteien können bis Ende August weitere Anträge stellen.