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Garrison feiert Fahrradsicherheitsmonat, Teil 2 – Wie verhält man sich im echten deutschen Straßenverkehr?  |  Artikel – Ware

Garrison feiert Fahrradsicherheitsmonat, Teil 2 – Wie verhält man sich im echten deutschen Straßenverkehr? | Artikel – Ware




Garrison feiert den Monat der Fahrradsicherheit, präsentiert lokale Regeln und Bildung



Sicherheitsanforderungen für Fahrräder
(Bildquelle: Roland Schedel)

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Teil 2 – Wie verhalte ich mich im echten deutschen Straßenverkehr?

Wiesbaden, Deutschland – Während des Nationalen Fahrradmonats feiern Radsportbegeisterte die vielen Vorteile des Radfahrens. Eine der besten Möglichkeiten, sich zu bewegen, die Sehenswürdigkeiten zu sehen und Ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren, ist das Radfahren. Radfahrer sind jedoch einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Oft müssen sie sich die Straße mit Fahrzeugen teilen und auch auf markierten Wegen kann es zu Verletzungen kommen. Obwohl das Tragen eines Helms von der Stange in Deutschland nicht obligatorisch ist, sollte jeder Radfahrer trotzdem einen Helm tragen, und eine angemessene Passform stellt sicher, dass der Helm Sie besser schützt.

Aber bevor Sie beginnen, denken Sie daran, dass Sie die Verkehrsregeln der US-Armee in den deutschen Stadtbasen und Verkehrsregeln einhalten müssen. Ihr Fahrrad muss eine Straßenzulassung haben und im Straßenverkehr als Fahrzeug gelten. Die Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung gelten auch für amerikanische und deutsche Fahrer.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder(klein)fahrräder, da Kinder bis zum Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Bürgersteig mitfahren, in Begleitung eines Erwachsenen dürfen sie mit ihnen auf den Bürgersteig fahren.




Garrison feiert den Monat der Fahrradsicherheit, stellt lokale Regeln und Aufklärung vor – Teil 2



Das Befahren des Bürgersteigs ist nicht gestattet, es sei denn, das Zusatzschild „Fahrrad erlaubt“ erlaubt es.
(Bildquelle: Roland Schedel)

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Alle Radfahrer werden Radwege, Gehwege oder Schutzstreifen benutzen, deren Teile der Straße, sofern verfügbar, für die Nutzung mit dem Fahrrad ausgewiesen sind. In Wiesbaden und anderen Kommunen begegnen Ihnen beim Radfahren alle drei Straßentypen. Daher sind Radwege eindeutig private Wege für Radfahrer, und andere Fahrzeuge dürfen sie nicht benutzen. Die Verkehrsfläche ist durch eine durchgezogene weiße Linie von der Straße getrennt und mit einem Schild gekennzeichnet. Radfahrer müssen dann den ausgewiesenen Radweg benutzen. Der Schutzstreifen ist eine Verkehrsfläche für Radfahrer. Es ist auf den Straßen rechts durch eine gestrichelte weiße Hilfslinie gekennzeichnet. Nur im Bedarfsfall dürfen andere Fahrzeuge die Richtungen kreuzen, zum Beispiel wenn sie in kurzer Zeit ausweichen müssen und kein Radfahrer in Gefahr ist.

Grundsätzlich dürfen alle Fahrzeuge die Straße benutzen. Daher müssen Radfahrer keine Radwege benutzen, es sei denn, sie sind speziell mit Verkehrszeichen gekennzeichnet. Radfahrer dürfen in Deutschland nebeneinander fahren, wenn dies den Verkehr nicht behindert.

Zebrastreifen

Die Vorfahrt auf dem gekennzeichneten Fußgängerstreifen gilt ausschließlich für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Daher muss ein Radfahrer von seinem Fahrrad absteigen und über den Zebrastreifen schieben oder rollen, wenn er diese Vorfahrt beanspruchen möchte. Wenn er über den Fußweg fährt, sollte er auf den Querverkehr auf der Straße achten.

Das Rückwärtsfahren auf Einbahnstraßen ist teilweise ausnahmsweise erlaubt, wenn das Einfahrverbot durch ein Zusatzschild „Radverkehr Frei“ (Straßenverkehrsordnung, Radverkehr frei Nr.1022-10) ergänzt wird.

Lesen Sie mehr über einzelne Ampeln und ihre Bedeutung hier.

Darf ich einen Hund vom Fahrrad nehmen? Ja, aber die Eigenschaften des Tieres sollten immer berücksichtigt werden, wenn man einen Hund anbindet und neben dem Fahrrad laufen lässt. Größere und beweglichere Hunde können vom Fahrrad aus gefahren werden, sofern dies im Einklang mit dem Tierschutzgesetz steht.

An Ampeln mit Radverkehrsführung gelten für Radfahrer eigene, kombinierte oder bei Fehlen solcher Lichtzeichen für den Fahrzeugverkehr. Als Radfahrer können Sie bei ausreichend Platz vorsichtig und langsam an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren. Langsame Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden. Das Befahren des Gehweges ist nicht gestattet, es sei denn, das Zusatzzeichen „Radverkehr ist erlaubt“ (Straßenverkehrsordnung, Radverkehr frei Nr.1022-10) ausdrücklich erlaubt. Die Radfahrer dürfen dann auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad innerhalb und außerhalb des Geländes fahren, respektieren Sie die Gesetze des Gastlandes und die Militärgesetze und wissen Sie, dass Sie Bußgelder und Punkte von der deutschen Polizei oder der Militärpolizei erhalten können. Die Quintessenz ist, aufmerksam zu sein, bis Sie Ihr Ziel sicher erreichen.

Regelungen zu Fahrer- und Fahrzeuganforderungen finden sich in der Aufstellungsverkehrsordnung für die US-Streitkräfte in Deutschland (AER 190-1) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Weitere Informationen zum Fahrrad finden Sie hier: