Broadcom gab bekannt, dass das Landgericht München entschieden hat, dass Netflix Broadcoms Patent in Bezug auf HEVC/H.265-Videokodierung verletzt. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, mit der Netflix aufgefordert wurde, alle weiteren Verstöße in Deutschland zu unterlassen.
Seit 2018 befinden sich Netflix und Broadcom in einem Patentstreit mit Broadcom, in dem Netflix vorgeworfen wird, durch die Bereitstellung seines Video-Streaming-Dienstes mehrere Patente in den USA, Deutschland und den Niederlanden zu verletzen. Das in dieser Bestimmung betrachtete europäische Patent, EP 2 575 366 („366-Patent“), deckt die Hauptmerkmale der digitalen Videoverarbeitung ab, die häufig bei der HEVC/H.265-Videokodierung verwendet werden. Das Gericht hat nun entschieden, dass Netflix das „366-Patent“ verletzt, indem es HEVC-Videos überträgt, die Netflix nutzt, um seinen Nutzern Ultra-HD-Inhalte bereitzustellen. Die daraus resultierende einstweilige Verfügung des Gerichts verbietet Netflix die Bereitstellung bestimmter Video-Streaming-Dienste unter Verwendung der patentierten Technologie von Broadcom.
„Netflix hat ein starkes Video-Streaming-Geschäft aufgebaut, das sich auf die patentierte Technologie von Broadcom verlässt, um seinen Nutzern Inhalte bereitzustellen, und Broadcom freut sich über diese Anerkennung durch das deutsche Gericht“, sagte Mark Terrano, Vizepräsident und General Manager für Unternehmens- und geistiges Eigentum bei Broadcom. Lizenzabteilung.
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