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Kartellrecht: In der Metaverse |  Wilson Soncini Godrich und Rosati

Kartellrecht: In der Metaverse | Wilson Soncini Godrich und Rosati

Sind kartellrechtliche Bedenken eine integrierte Funktion des Metaverse? In zwei großen Science-Fiction-Romanen, Neil Stevenson Schneefall und Ernst Klein Ein bereiter SpielerDas Metaverse wird jedoch von einzelnen Unternehmen oder „Monopolisten“, wie Kartellrechtsanwälte sie beschreiben würden, betrieben.1 bei Ein bereiter SpielerTatsächlich versucht ein Unternehmen namens IOI sogar, das Monopol zu kontrollieren, indem es den Nutzern eine monatliche Gebühr in Rechnung stellt und Anzeigen schaltet. Echte Kartellbehörden, die die deutliche Anhäufung von Marktmacht in der heutigen Online-Welt spüren, können sich ähnliche Szenarien vorstellen, wenn sie das Metaverse betrachten. Im Gegensatz dazu bekräftigen viele der Unternehmen, die heute an der Erstellung des Metaversums aktiv sind, ihr Engagement für einen offenen virtuellen Raum, auf den jeder zugreifen und den er frei bauen kann.2

Jede Analyse potenzieller kartellrechtlicher Probleme im Zusammenhang mit dem Metaverse hängt von der Art des virtuellen Raums ab, der erscheinen wird. Wird es viele separate virtuelle Räume geben, so wie es viele Websites gibt, die von verschiedenen Entitäten gehostet werden? Oder wird es ein allumfassendes Metaverse geben, bei dem andere ihre Flächen anmieten müssen, das einem „Einkaufszentrum“ ähnlichen Zugang zu allen Arten von kommerziellen und nicht kommerziellen Angeboten bietet? Wird der Zugriff auf das/die Metaverse/n für Benutzer und Finanzströme ungewohnt sein, oder wird auf einige Bereiche im Metaversum nur über bestimmte Geräte zugegriffen werden (z. B. VR-Headsets bestimmter Marken)?

Während die Antworten auf diese Fragen nicht sicher sind, wird das Kartellrecht sicherlich eine Rolle bei der Entwicklung des Metaverse spielen. Dabei wird es zwei Hauptaspekte geben, nämlich (i) Interoperabilität und (ii) Dominanz und Monopolstellung.

Interoperabilität und Metaverse

Interoperabilität ist der springende Punkt bei der Art von Metaverse, die entstehen wird. Interoperabilität beschreibt, wenn Systeme Informationen so austauschen können, dass ein System die Funktionalität eines anderen Systems nutzen kann. Mit klar definierten und offenen Standards senkt die Interoperabilität Markteintrittsbarrieren für Metaverse-Konkurrenten und ermöglicht es Entwicklern und anderen Benutzern gleichermaßen, von Netzwerkeffekten zu profitieren. (Der Netzwerkeffekt tritt auf, wenn das Interesse eines Benutzers an einem Dienst zunimmt, wenn mehr Benutzer zu diesem Dienst hinzugefügt werden.) Potenzielle Funktionen des Metaverses, wie z. B. primäre und sekundäre Märkte für virtuelle Güter (z. B. Avatare und Skins), werden davon profitieren, mehr zu haben Benutzer nehmen an diesen Märkten teil. Der Wert dieser virtuellen Güter wird steigen, wenn Interoperabilität Händler- und Benutzertransaktionen zwischen verschiedenen Anbieterbereichen verbindet.

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Entscheidungen zur Interoperabilität werfen konkurrierende kartellrechtliche Bedenken auf. Obwohl die meisten Interessengruppen von der Interoperabilität profitieren, müssen Unternehmen darauf achten, Kartellverstöße zu vermeiden, wenn sie Standards mit ihren Wettbewerbern vereinbaren und möglicherweise strategische Informationen austauschen. Kartellbehörden stehen der Weitergabe solcher Informationen oft skeptisch gegenüber. Sogar jüngste Fälle in Europa deuten darauf hin, dass das Festlegen von Anti-Innovations-Standards durch eine Handvoll großer Akteure ein Kartellverhalten darstellen und zu Bußgeldern in Milliardenhöhe führen kann.3 Gleichzeitig haben jedoch sowohl Regulierungsbehörden als auch Privatkläger in den USA und Europa versucht, von Dienstanbietern die Interoperabilität ihrer Dienste zu fordern.

Herrschaft und Metaverse

Um das Metaverse zu schaffen und es für Benutzer attraktiv zu machen, sind massive private Investitionen erforderlich, die Investoren zu kompensieren versuchen werden. Das Kartellrecht erkennt an, dass frühe Investoren und die von ihnen unterstützten Unternehmen ein legitimes Interesse an der Monetarisierung der von ihnen entwickelten Technologie haben. Die Wettbewerbsökonomie legt jedoch nahe, dass Märkte mit vielfältigen digitalen Plattformen, auf denen Netzwerkeffekte besonders stark sind, eher in dem Sinne „maskiert“ werden, dass ein Angebot dominant wird – oft, weil es ein besonders überlegenes und innovatives Erlebnis bietet. Darüber hinaus haben Eigentümer des Metaverse oder eines Gateways zum Metaverse einen einzigartigen Zugriff auf die persönlichen Daten seiner Benutzer, ihre Interessen und Ressourcen, was den Eintritt oder die Expansion von Wettbewerbern erschwert.

Bestehende Kartellgesetze behandeln diese Probleme bis zu einem gewissen Grad (wenn auch nicht immer effektiv). Wenn festgestellt wird, dass Metaverse-Unternehmen über einen langen Zeitraum hinweg unbestrittene Marktmacht haben, unterliegen sie demselben Katalog von Kartellregeln, die für jede andere Branche gelten. Kartellbehörden auf der ganzen Welt werden ihre eigenen Gesetze durchsetzen, um Benutzer in ihren Gerichtsbarkeiten zu schützen. Basierend auf früheren Kartellvorschriften können Untersuchungen Exklusivitätsanfragen von Metaverse-Plattformen an nachgelagerte Inhaltsanbieter adressieren,4 Anforderungen für Benutzer zum Kauf bestimmter Gateway-Geräte für den Zugriff auf bestimmte Metaverse-Bereiche,5 Selbstpräferenz durch Metaverse-Plattformen für ihre Inhalte,6 Verweigerung des Zugriffs auf den Metaverse-Bereich eines Konkurrenten,7 Oder auch nur die Erhöhung von Eintrittsbarrieren durch Datenakkumulation.8 Die dominierende Metaverse-Plattform könnte auch mit Privatklagen konfrontiert werden (z. B. um zu kontrollieren, wie Spieler oder Konkurrenten Daten verwenden, um den Zugriff auf geistiges Eigentum oder Kernfunktionen zu verweigern oder um Multicasting zu verhindern).9

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Die derzeitige Landschaft in den Vereinigten Staaten könnte heimtückischer werden, wenn der Gesetzgeber allgemeine Ge- und Verbote für große Internetplattformen festlegt („Vorregulierung“). Senatorin Amy Klobuchar, Vorsitzende des Competition Policy Subcommittee, stellte den Competition and Antitrust Enforcement Reform Act vor, der die Vereinigten Staaten näher an Europas (strengeren) Missbrauchsstandard für marktbeherrschende Stellung bringen würde als sein Gegenstück im (permissiveren) Abschnitt des Sherman Act .10

In der Europäischen Union wird eine strengere Online-Regulierung eingeführt. Der Digital Markets Act der Europäischen Union, der 2022 in Kraft treten könnte, wird Betreibern von Plattformen, die das Gesetz als „Gatekeeper“ betrachtet, erhebliche Beschränkungen auferlegen.11 einzelne Länder wie Deutschland12 Und Südkorea13 Es hat bereits frühere Vorschriften erlassen, die besondere rechtliche Anforderungen an die großen digitalen Plattformen stellen, und Großbritannien wird wahrscheinlich folgen.14 Angesichts des enormen wirtschaftlichen Potenzials des Metaverse ist es wahrscheinlich, dass erfolgreiche Metaverse-Unternehmen wirtschaftliche Schwellenwerte erreichen werden, die zu strengeren Wettbewerbsregeln gemäß diesen Vorschriften führen.

Fazit

Die oben genannten Kartellfälle sind nicht erschöpfend und unterliegen der Überprüfung auf der Grundlage neuer Gesetze oder Rechtsprechung. Darüber hinaus gelten weiterhin die Standard-Kartellregeln von Metaverse. Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Metaverse unterliegt denselben Regeln wie andere Vertriebskanäle (z. B. das Verhindern, dass Lieferanten Preise für Händler festlegen). Ebenso werden Fusionskontrollstandards durchgesetzt, und Kartellbehörden auf der ganzen Welt haben Schritte unternommen, um Übernahmen speziell in Online-Branchen genau zu prüfen.15.

Somit sind zwei Dinge sicher: Die Kartellbehörden verfügen über viele Instrumente zur Regulierung des Metaverse, einschließlich der Verhinderung, dass eine kleine Gruppe von Unternehmen oder sogar ein einzelner Spieler das Metaverse „besitzt“ und die Position missbraucht. Im Gegensatz dazu müssen Metaverse-Entwickler darauf vorbereitet sein, durch eine große (und wachsende) Anzahl von Basen zu navigieren. Wenn die Kartellregeln andererseits von den Behörden angemessen durchgesetzt werden, können die Kartellregeln dazu beitragen, das Metaverse zu einem wettbewerbsfähigeren, innovativeren und offeneren Raum zu machen und Chancen für viele große und kleine Visionsunternehmen zu sichern.


[1] Neil Stephenson Schneefall (1992), in dem das Metaverse von der Universal Multimedia Protocol Group betrieben wird; Ich Ernst Klein, Ein bereiter Spieler (2011), wo das Metaversum OASIS von Gregarious Simulation Systems erstellt wurde.

[2] Mark Zuckerberg, Gründerrede 2021 (28. Oktober 2021) https://about.fb.com/news/2021/10/founders-letter/; Andrew Hayward: „Kein Unternehmen kann das Metaverse besitzen, sagt der CEO von Epic Games.“ Entschlüsseln (17. November 2021) https://decrypt.co/86323/no-company-can-own-metaverse-epic-games-ceo-tim-sweeney; Dean Takahashi, „Dave Baszuki, CEO von Roblox, glaubt, dass Benutzer das Metaversum erstellen werden.“ VentureBeat (27. Januar 2021) https://venturebeat.com/2021/01/27/roblox-ceo-dave-baszucki-believes-users-will-create-the-metaverse/.

[3] Thomas Martin Pflock, „EU-Kommission betritt Neuland, indem sie deutsche Autohersteller wegen Mitentwicklung kartellbeschränkender technischer Entwicklung mit Geldbußen belegt“, Wilson Sonsini Alert (29. Juli 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/eu-commission-breaks-new-ground-by-de-germany-carmakers-for-participation-in-a-cartel-restricting-technical-development.html.

[4] Zum Beispiel Telekom, EUR. Comm’n, Antitrust, Guidance on the Commission’s Enforcement Priorities in the Application of Article 82 of the Treaty on Arbitrary Ausschlussverhalten durch marktbeherrschende Unternehmen (Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung), ABl. C 45 (24. Februar 2009), Rn. 32ff.

[5] Zum Beispiel die Steuerung der Hegemonie, Oben n. 5.

[6] Zum Beispiel EC: Case AT.40437, Apple – App Store Practices (Music Streaming) (2020).

[7] Regie Dominanz, Oben n. 5; Rule 52 Post-Trial Order on the Facts, Epic gegen Apple, 4:20-cv-05640-YGR (ND Cal.2021).

[8] Zum Beispiel geänderte erste Beschwerde, FTC gegen Facebook, Inc. , 1:20-cv-03590-JEB (DDC 2021); Bundesgerichtshof [BGH] [Federal Court of Justice] 23. Juni 2020, KVR 69/19 ist in https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/EN/Entscheidungen/BGH-KVR-69-19.html;jsessionid=5A69217B6F96D3886E655568C48362EB.2_cid378?nn=4136442KVR 69/19 (dt.) (Facebook gegen Bundeskartellamt).

[9] Crauthers, „Vertrieb von Videospielen: Der nächste Spieler, der eine kartellrechtliche Prüfung auf der digitalen Plattform anzieht“, Wilson Soncini Alert (14. Mai 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/video-game-distribution-the-next-player-to-attract-digital-platform-antitrust-scrutiny.html.

[10]Stuart Paymel, „Introduction of Senate Legislation Awareness Congressional Action to Reshape Antitrust Enforcement in the United States“, Wilson Soncini Alert (8. Februar 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/senate-legislation-intresent-presages-congressional-action-to-reshape-us-antitrust-enforcement.html.

[11] Cedric Burton, et al., „Europäische Kommission schlägt neue Regeln für digitale Plattformen vor“, Wilson Soncini Alert (12. Januar 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/european-commission-proposes-new-rules-for-digital-platforms.html.

[12] Thomas Martin Pflock, „Deutschland unternimmt grundlegende Überarbeitung seines Wettbewerbssystems für das digitale Zeitalter“, Wilson Sonsini Alert (20. Januar 2021) https://www.wsgr.com/ar/insights/germany-enacts-major-overhaul-of-its-competition-regime-for-the-digital-era.html.

[13] Jiyoung Sohn, „Google, Apple traf mit dem ersten Gesetz, das droht, Zahlungen im App Store zu dominieren“, Das Wall Street Journal (31.08.2021) https://www.wsj.com/articles/google-apple-hit-in-south-korea-by-worlds-first-law-ending-their-dominance-over-app-store-payments-11630403335.

[14] Deirdre Carroll, „Incoming: Increasing UK Law Enforcement in Digital Markets“, Wilson Soncini Alert (8. April 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/incoming-increased-uk-enforcement-in-digital-markets.html.

[15] Joshua H. Soven, Jamilia B. Ferris und Stuart Paymel, „Präsident Biden unterzeichnet Executive Order on Competition Promotion“, Wilson Soncini Alert (12. Juli 2021) https://www.wsgr.com/en/insights/president-biden-signs-executive-order-on-promoting-competition.html.

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