Die Bundesregierung sollte das Parlament ausführlich über die EU-Gespräche informieren, und das deutsche Verfassungsgericht hat so bald wie möglich in einem am Mittwoch erlassenen Urteil entschieden.
Das Urteil kommt daher, dass die Regierung das Parlament 2015 nicht über seine Position zum Austritt Griechenlands aus der Eurozone informiert hat.
Während der Eurokrise wies der damalige Finanzminister Wolfgang Schuble darauf hin, dass Griechenland die Eurozone vorübergehend verlassen könnte, wenn es die notwendigen Wirtschaftsreformen nicht umsetzt.
Die deutsche Grüne Partei verklagte 2015 und beschwerte sich, dass das Finanzministerium das Parlament nicht über seine Empfehlungen auf EU-Ebene informiert habe, und verließ das Parlament, um das Verfahren von außen zu beobachten.
Der deutsche High Court befand, dass die Auswirkungen der Griechenlandfrage auf die EU-Integration und den deutschen Haushalt „besonders schwerwiegend“ waren. [of parliament]”. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der parlamentarischen Beteiligung am EU-Integrationsprozess.
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Sieg für die parlamentarische Demokratie. (Nicholas J. Gurmeyer | EURACTIV.de)
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