Limburger Zeitung

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So erhält man einen Zuschuss für einen Treppenlift

Treppenlifte erleichtern den Alltag im hohen Alter. Das Treppensteigen kann mühsam werden und die Sturzgefahr steigt. Auch im gehobenen Alter hat Mobilität einen hohen Stellenwert, daher gilt es diese aufrechtzuerhalten. Sie hat eine Vielzahl an Vorteilen für die Gesundheit. Bewegung im Alltag fördert das psychische und körperliche Wohlergehen. Bei der Anschaffung eines Treppenlifts hat man verschiedene Möglichkeiten. Treppenlifte können neu oder gebraucht erworben und sogar gemietet werden. Liegt ein Pflegegrad vor, so gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss bei der Krankenkasse zu beantragen.

Zuschuss dank Pflegegrad

Der Antrag sollte immer stets vor dem Einbau gestellt werden. Dieser kann sowohl für neue Treppenlifte, als auch für die gebrauchte Varianten gestellt werden. Dem Antrag muss ein Kostenvoranschlag vorliegen, daher gilt es diesen vorab einzuholen. Der Einbau gilt als Wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Im Grunde genommen zahlt die Pflegekasse solche Maßnahmen. Da sie jedoch an die Krankenkasse angeschlossen ist, stellt man den Antrag bei der Krankenkasse selbst. Die Treppenlift Preise variieren stark je nach Beschaffenheit des Geländers und des Treppenlifts selbst. Der Einbau eines einfachen Lifts bei gerader Treppe kostet weniger, als jener auf einer kurvigen. Die Höhe des Zuschusses ist im aktuellen Pflegestärkungsgesetz festgelegt. Der maximale Förderzuschuss kann einen einfachen Treppenlift bereits vollkommen abdecken. Übersteigt der Betrag 4000 EUR, so muss zusätzlich ein Eigenanteil geleistet werden. Entscheidet man sich für ein gebrauchtes Modell, so können die Kosten weiter verringert werden. Gebrauchte Treppenlifte sind nicht nur bei privaten Händlern erhältlich. Sie können ebenso bei zertifizierten Händlern und Herstellern erworben werden. In diesem Fall erhält man eine Garantie und der Einbau, sowie die Wartung wird vom jeweiligen Unternehmen übernommen.

Diese Voraussetzungen gilt es zu erfüllen

Bei der Beantragung gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Beim Antragsteller muss mindestens der erste Pflegegrad vorliegen. Zudem muss vor Antragstellung eine Mindestversicherungszeit vorliegen. Der Antragsteller muss mindestens zwei Jahre bei der Pflegekasse versichert sein, damit er einen Anspruch auf die Pflegeleistungen hat. Der Antrag muss zwingend vor dem Kauf gestellt werden. Dies kann zuerst sogar formlos erfolgen. Dennoch sollten alle Anträge vollständig ausgefüllt und der Krankenkasse ein Kostenvoranschlag vorgelegt werden. Die Gelder sind zur finanziellen Entlastung gedacht und unterstützen barrierefreie Umbaumaßnahmen. Die Art der Anschaffung ist dabei zweitrangig. Der Treppenlift kann neuwertig oder gebraucht erworben werden, sowie finanziert, gemietet oder geleast. Man sollte sich stets mehrere Angebote einholen, da die Preise sehr unterschiedlich ausfallen können. Bei Haushalten, in denen mehrere Personen mit einem Pflegegrad leben, fällt die Höhe des Zuschusses höher aus. Die Prüfung des Einkommens eines Haushaltes entfällt. Ein Zuschuss wird daher einkommensunabhängig gewährt.

Verträge aufmerksam prüfen

Neben dem Zustand eines Lifts sollten auch andere Kosten überprüft werden. Bei einem Treppenlift fallen Kosten für die Wartung und den Einbau an. Diese sind jedoch nicht immer von vorneherein abgedeckt. Den Vertrag sollte man daher auf diese Posten prüfen, um sich vor finanziellen Belastungen zu schützen. Erst dann hat man eine genaue Vorstellung von den Preisen und Leistungen und kann diese effektiv miteinander vergleichen. In jedem Fall benötigt man einen Kostenvoranschlag, da dieser bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung führt eine Begutachtung vor Ort durch und legt anschließend die genaue Zuschusshöhe fest. Ohne Pflegegrad ist ein solcher Zuschuss nicht vorgesehen. Die Kosten müssen in diesem Fall selbst getragen werden. Sollte noch kein Pflegegrad bestehen, aber die Voraussetzung dafür erfüllt werden, so kann zuerst eine Pflegestufe beantragt werden und schließlich nach Genehmigung der Zuschuss zu Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Zur Überwindung von Stufen sind Menschen im gehobenen Alter auf einen Treppenlift angewiesen. Um alltägliche Abläufe und Bewegung im Alltag aufrechterhalten zu können, übernimmt die Krankenkasse einen Zuschuss zum Treppenlift. Er wird in Form einer Einmalzahlung und einkommensunabhängig geleistet. Damit setzen sich die Krankenkassen für eine altersgerechte und finanzierbare Wohnraumanpassung ein. Auf diese Weise können Senioren im Alter weiterhin selbstbestimmt und aktiv ihren Alltag gestalten. Durch den Einbau eines Liftes können die Stufen sicher erklommen werden und stellen kein Hindernis mehr dar.