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Start eines deutschen Renten-Dashboards mit VBL, Union Investment |  Nachricht

Start eines deutschen Renten-Dashboards mit VBL, Union Investment | Nachricht

Das Deutsche Renten-Dashboard – Digitale Rentenübersicht – ist am 30. Juni gestartet. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Zusatzrentenanbieter für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Union Investment Privatfonds und der Säule-1-Rentenverwalter Deutsche Rentenversicherung haben sich als erste an die Plattform angeschlossen .

Noch in diesem Jahr dürften weitere Anbieter von Altersvorsorgeprodukten der Plattform beitreten, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) letzte Woche in einer Mitteilung mit und fügte hinzu, dass die digitale Rentenübersicht bis zum Ende einer öffentlichen Testphase unterzogen werde. des Jahres.

Es fügte hinzu, dass es Ende 2023 den regulären Betrieb aufnehmen werde.

Voraussetzung für die Anbindung zusätzlicher Altersvorsorgefonds an die Plattform ist, dass das Unternehmen bzw. der betriebliche IT-Dienstleister die API bereitstellen kann.

Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR), eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund, hat das Online-Portal mit Informationen zur gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente entwickelt.

Nutzer der digitalen Vorsorgeübersicht können sich über die Online-Ausweisfunktion (eID) authentifizieren, ein Profil erstellen und ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr) eingeben. Im zweiten Schritt prüft das ZfDR die Daten und übermittelt sie an die Pensionskasse.

Das Dashboard bietet einen Überblick über zukünftige Vorteile, nicht über aktuelle Vorteile. Es enthält zusätzliche Informationen zu den individuellen Rentenleistungen, die die Mitglieder bereits von den Rententrägern erhalten und die sie weiterhin erhalten.

Mit dem Rentenübersichtsgesetz vom 17. Februar 2021 wurden die rechtlichen Grundlagen für den Start der ersten Betriebsphase des Renten-Dashboards 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geschaffen.

Pensionskassen beteiligen sich in der ersten Betriebsphase der Plattform auf freiwilliger Basis, eine neue Regelung muss jedoch einen Rahmen für ihre verpflichtende Teilnahme schaffen.

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Als Reaktion auf den eher schleppenden Kommunikationsprozess bereitet die Regierung einen Erlass nach § 13 Abs. 3 RentÜG vor, wie der Berufsgenossenschaft für Altersvorsorge Aba mitteilt.

Sie fügte hinzu, dass die Verordnung Anbieter von Renten der zweiten Säule, einschließlich Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, für den Beitritt zum Dashboard vorsieht und eine Übergangsfrist vorsieht.

Die Einbeziehung weiterer Versorgungssysteme der zweiten Säule wie Direktzusagen, Unterstützungskassen oder Beamtenversorgungsträger erfordert eine Gesetzesänderung.

Rentensysteme, die ihre Mitglieder mindestens einmal im Jahr über ihren Rentenstatus informieren müssen, müssen an das ZfDR angebunden werden, heißt es in einem vom ZfDR veröffentlichten Verfahrenshandbuch.

Das deutsche Renten-Tracking-System mit eigenem Dashboard wird in den umfassenderen European Tracking Service (ETS) integriert.

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