Tina Turner klagt auf eine Strafe, weil sie ihr zu ähnlich ist, was auf Umwegen eine starke Befürwortung des fraglichen Tribute-Acts ist, oder?
Die legendäre 81-jährige Sängerin hat die in Deutschland lebende Dorothea ‚Coco‘ Fletcher verklagt und behauptet, sie sehe ihr auf Werbeplakaten zu ähnlich, was bedeutet, dass Fans fälschlicherweise glauben könnten, dass Turner tatsächlich an der Produktion beteiligt ist.
Die Ehrenparty, die einen Altersunterschied von 50 Jahren zu Turner hat, präsentiert in Deutschland eine Show mit dem Titel Simply The Best.
Die Klage richtet sich gegen das deutsche Unternehmen Cofo Entertainment, das mehrere Tribute-Werke vertritt, darunter Imitatoren von Elvis, The Beatles und Frank Sinatra.
Turners Team errang einen frühen Sieg in dem Fall, als ein Gericht in Köln entschied, dass die Flugblätter Kunden in die Irre führen könnten.
Die Plakate wurden jedoch nachträglich umgestaltet, und ein Folgeverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln ergab, dass die Verwechslungsgefahr für potenzielle Auftraggeber das künstlerische Ausdrucksrecht des Tributgesetzes nicht überwiegt.
Der Fall Turner hat jetzt den deutschen Bundesgerichtshof erreicht, und obwohl es wie eine unerwartete Geschichte erscheinen mag, könnte sein Ausgang schwerwiegende Auswirkungen auf die Anwaltsbranche haben.
Christine Schmidt, eine Anwältin, die Turner vertritt, behauptete, die Plakate seien keine „Kunst“, sondern lediglich Werbung.
entsprechend tägliche PostSchmidt sagte, seine Mandantin „möchte entscheiden, wann ihr Name und ihr Foto für kommerzielle Zwecke verwendet werden“.
Aber Brunhilde Ackermann, eine Anwältin, die Cofo Entertainment vertritt, argumentierte, dass der durchschnittliche Kunde erwarten würde, dass Tina Turners Tribute-Arbeit wie Tina Turner aussieht.
Ackerman behauptete, dass nur eine „chronisch dumme Person, die alles oberflächlich betrachtet“ beides vermischen würde.
Der Anwalt warnte auch, dass das Urteil erhebliche negative Folgen für die milliardenschwere Anwaltsbranche haben könnte.
Berichten zufolge stellte Richter Thomas Koch in Frage, ob Turners Motiv für die Klage darin bestand, dass sie eine andere Anrede unterstützte.
Die endgültige Entscheidung soll erst im Februar nächsten Jahres fallen.
Fletcher, die aus den USA kommt, begann als Clubsängerin in Las Vegas, bevor sie nach Berlin zog, wo sie als Turner-Imitatorin bei der Stars in Concert-Show mitwirkte.
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