Der Vorschlag der Bundesregierung, das Geschlecht legal ändern zu lassen, hat laut einer am Sonntag veröffentlichten Umfrage in der Öffentlichkeit gemischte Reaktionen hervorgerufen.
Ein von den Justiz- und Familienministerien vorgeschlagenes „Selbstbestimmungsgesetz“ würde das jahrzehntealte „Transgender-Gesetz“ ersetzen, das von Transgender- und nicht-binären Menschen verlangt, einen Gerichtsbeschluss und Expertenmeinungen einzuholen, um ihr Geschlecht und ihren Namen zu ändern offizielle Dokumente.
Die deutsche Regierungskoalition versprach, das „Transgender-Gesetz“ aufzuheben, wenn sie im Dezember 2021 an die Macht kommt.
Das Gesetz ist in Deutschland seit 40 Jahren in Kraft. Die Transgender-Community in Deutschland hat es als „beleidigend und veraltet“ bezeichnet.
Justizminister Marco Buschmann sagte, er erwarte, dass die Regierung das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiede, danach müsse es noch durch das Parlament.
Der neue Vorschlag sieht vor, den Rechtsstatus einer Person durch eine einfache Selbsterklärung zu ändern. Um sicherzustellen, dass die Leute es mit der Entscheidung ernst meinen, ist ein Jahr lang nach Registrierung der ersten Änderung keine weitere Änderung zulässig.
Weniger als die Hälfte dafür
Allerdings ist die von YouGov durchgeführte Umfrage zu Gunsten Welt am Sonntag Die Zeitung zeigte, dass 46 % der Befragten den Plan unterstützen und 41 % ihn ablehnen.
Die repräsentative Umfrage wurde im Juli an zwei Tagen durchgeführt und 1.796 Personen beantworteten Fragen online.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs besagt, dass Jugendliche über 14 Jahren mit Zustimmung ihrer Eltern die Genehmigung selbst beantragen können.
YouGov stellte fest, dass 48 % der Befragten diesen Teil des Vorschlags eher ablehnen oder vollständig ablehnen, während 39 % eher dazu neigten oder ihn vollständig unterstützten.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte Welt am Sonntag Es gehe darum, ein „zentrales Versprechen des Grundgesetzes einzulösen: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde für alle Menschen“, heißt es in dem Papier.
Bundesfamilienministerin Lisa Bowes (Grüne) sagte, Transgender und Intersexuelle „müssen Jahrzehnte warten, bis sie ein Leben ihrer eigenen Wahl entsprechend ihrer Geschlechtsidentität führen können“.
Sie fügte hinzu: „Wir sind längst überfällig, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftliche Realität anzupassen.“
Gesetzliche Aufzeichnungen in Deutschland enthalten drei Geschlechtsoptionen: weiblich, männlich und „divers“, was frei übersetzt „verschieden“ oder „anders“ bedeutet.
wmr/dj (dpa, KNA)
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