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Was musst du wissen

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Im Rahmen eines diese Woche unterzeichneten Pakets neuer Coronavirus-Aktivitäten hat Deutschland die 3G-Regel für Arbeitsplätze im ganzen Land eingeführt. Mal sehen, was das für die Mitarbeiter in Deutschland bedeutet.

Was ändert sich in der deutschen Arbeitsordnung?

Das revidierte Infektionsschutzgesetz wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, sodass ab nächster Woche die neue 3G-Verordnung für Arbeitsplätze in Deutschland in Kraft tritt. In der Regel dürfen künftig nur noch Personen betreten, die eine Impfung, Genesung oder einen Test nachweisen können.

Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, dass Arbeitsplätze „körperlichen Kontakt mit einer Person oder einem Dritten erfordern“. [that] Kann nicht ausgeschlossen werden.“

Darüber hinaus wird die allgemeine Pflicht zur Heimarbeit – soweit möglich – wieder eingeführt. Diese Regelung galt bisher bis Juni dieses Jahres. Aber was genau bedeuten diese Regeln für die Mitarbeiter und wie funktionieren sie in der Praxis? Hier eine Übersicht.

Neue Richtlinien für das Arbeiten von zu Hause aus

Die zum 1. Juli 2021 abgeschaffte sogenannte „Homeoffice-Pflicht“ tritt wieder in Kraft. Vereinfacht gesagt müssen alle Unternehmen ihren Mitarbeitern erlauben, von zu Hause aus zu arbeiten.

Arbeitnehmer ihrerseits müssen die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, erneut annehmen, es sei denn, sie können aus zwingenden Gründen nicht arbeiten. Beispielsweise reichen einfache Ursachen wie Platzmangel oder Ablenkungen durch Kinder aus.

Wenn Mitarbeiter nicht von zu Hause aus arbeiten können: 3G-Regeln gelten

Wenn ein Mitarbeiter an den Arbeitsplatz kommt, muss er jeden Tag, an dem er vom Büro aus arbeitet, ein 3G-Zertifikat vorlegen. Für geimpfte und genesene Mitarbeiter ist dies eine Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass jemand gegen ein Coronavirus oder eine frühere Infektion geimpft wurde.

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Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums genügt es, wenn Arbeitgeber diese Bescheinigungen einmal prüfen und dann registrieren. Mitarbeiter müssen jedoch einen Nachweis über ihren Status vorlegen, um bei der amtlichen Kontrolle erscheinen zu können.

Für diejenigen, die nicht geimpft sind, ist die tägliche Arbeit im Büro dazu gedacht, einen negativen staatlichen Test nachzuweisen.

Wer ist für die Organisation von Regierungstests für die Arbeit verantwortlich?

Der Nachweis eines negativen Testergebnisses liegt in der Verantwortung des Mitarbeiters. Das heißt, wer zur Arbeit gehen will, muss sich selbst die entsprechenden Unterlagen besorgen. Die für den Test benötigte Zeit gilt nicht als Bruchteil der normalen Arbeitszeit einer Person.

Welche Arten von staatlichen Tests sind zulässig?

Ein negatives Testergebnis kann ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest von einem zugelassenen Testzentrum sein. Der PCR-Test sollte 48 Stunden vor Betreten des Arbeitsplatzes durchgeführt werden, während der Antigen-Schnelltest 24 Stunden nicht überschreiten sollte.

Sind Selbstuntersuchungen zulässig?

Grundsätzlich sollten Tests von Dritten durchgeführt werden. Das Arbeitsministerium der Union hat klargestellt Die Welt „Selbsttests für den persönlichen Gebrauch, die nicht unter Aufsicht durchgeführt werden“ gelten nicht als „beglaubigter Nachweis“. Sie empfahlen den Mitarbeitern, kostenlose „Bürgertests“ (Bürgertest)

Wer bezahlt die Tests?

Mitarbeiter haben bereits Anspruch auf zwei kostenlose Testversionen pro Woche. An anderen Tagen können Arbeitnehmer die kostenlosen Einbürgerungstests nutzen. Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest pro Woche, aber solange Sie kompetent genug sind, haben Arbeitnehmer Anspruch auf weitere kostenlose Tests. Wenn keine Kapazitäten verfügbar sind, müssen die Mitarbeiter die Tests persönlich bezahlen.

Was passiert bei Verstößen?

Kein Zugang zu Arbeitsplätzen ohne 3G-Zertifizierung. Wer gegen diese Regel verstößt, wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Wer nicht von zu Hause aus arbeiten kann und ins Büro muss, kann ohne 3G-Zertifizierung seiner Arbeit nicht nachgehen. Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, die Bezahlung für ausgefallene Stunden aussetzen und als letztes Mittel den Vertrag des Arbeitnehmers kündigen.

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Arbeitgeber, die die Immunität oder den Infektionsstatus ihrer Arbeitnehmer nicht überprüfen, müssen mit Geldstrafen rechnen.

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